Foto: Arno Reimann
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Kiel – Betrügern gelang es erneut, mit der Schockanruf-Masche eine hohe Summe Bargeld zu erlangen. Die Polizei warnt erneut und gibt Hinweise.

Nach Angaben der 81 Jahre alten Geschädigten sei sie Dienstagnachmittag (4.2.) von einem vermeintlichen Polizeibeamten angerufen worden. Dieser habe angegeben, dass ihr Sohn einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und sich nun im Gewahrsam befinde. Der angebliche Anwalt des Sohnes habe sich zugeschaltet und zugesichert, dass der Sohn gegen die Zahlung einer Kaution auf freien Fuß kommen könne.

Die Übergabe einer fünfstelligen Summe an eine vorgebliche Mitarbeiterin des Rechtsanwalts habe zwischen 17 Uhr und 19 Uhr in der Kieler Innenstadt stattgefunden. Sie beschrieb die dunkelhaarige Frau als etwa 20 Jahre alt und 155 cm groß. Die Frau habe mit osteuropäischem Akzent gesprochen und helle Kleidung getragen.

Das Kommissariat 14 der Kriminalpolizei führt die Ermittlungen und sucht Zeugen, die die Übergabe im Bereich der Einmündung Walkerdamm/Hopfenstraße beobachtet haben oder Angaben zu der beschriebenen Tatverdächtigen machen können. Hinweise nimmt die Polizei unter 0431-1603333 entgegen.

Die Polizei gibt erneut Hinweise in dieser Sache:

– Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Sie nimmt auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.

– Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor Ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an Sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.

– In einigen Fällen wurden die Angerufenen zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.

– Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.

– Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von Ihnen benötigen und das Geld womöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.

– Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.

– Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.

– Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef

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