Symbolbild: Beschäftigter des Zolls fesselte eine männliche Person auf dem Rücken. - Foto: Quelle Hauptzollamt Kiel/oH
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Kiel – „Die Katze lässt das Mausen nicht“ – so oder so ähnlich könnte sich das Verhalten eines Beschuldigten beschreiben lassen, der am 14.1. im Rahmen der besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Hantel“ des Hauptzollamts Kiel und der Kieler Staatsanwaltschaft erneut verhaftet worden ist. Der Zugriff erfolgte durch Spezialeinheiten des Zolls.

„Der Hauptbeschuldigte, der bereits wegen organisierter Schwarzarbeit zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden ist, die nach knapp einem Jahr Haftverbüßung zur Bewährung bis Januar 2025 ausgesetzt ist, wurde verhaftet.“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Zusätzlich wurden zwei Vermögensarreste in Höhe von insgesamt 1,1 Millionen Euro vollstreckt.

Knapp 100 Einsatzkräfte des Zolls durchsuchten gestern 14 Wohn- und Geschäftsräume von fünf Beschuldigten im Raum Schleswig-Holstein, vorwiegend in Kiel und Neumünster.

Dieser Aktion ging eine mehrmonatige Ermittlungsarbeit des Zolls im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kiel voraus.

Im Zuge der Durchsuchungen wurden zudem eine Schreckschusswaffe, ein Schlagring sowie nicht zugelassene Potenzmittel gefunden.

„Der Hauptbeschuldigte ist verdächtig, ungeachtet seiner noch andauernden Bewährungsstrafe, schon im offenen Strafvollzug beginnend bis heute, als Drahtzieher verschiedener Firmen Arbeitnehmer beschäftigt und entweder gar nicht oder nicht in vollem Umfang angemeldet zu haben“, so Oder weiter.

„Hierdurch sollen Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro vorenthalten worden sein“, so Oder.

Den Durchsuchungen von gestern schließt sich nun die intensive Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls an.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung die Beschuldigten als unschuldig gelten (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).

Zusatzinformationen:

Eine „Besondere Aufbauorganisation“ ( BAO ) wird temporär eingerichtet, wenn komplexe Lagen nicht mehr durch eine Allgemeine Aufbauorganisation (AAO) bewältigt werden können. Gründe hierfür können eine besondere Gefährdungslage, ein hoher Personalbedarf, die Einsatzdauer oder auch der Bedarf nach einer einheitlichen Führung bei vielen unterschiedlichen Zuständigkeiten sein.

Vermögensarrest:

Ein Vermögensarrest ist die materielle Sicherung eines in einem Strafverfahren vermuteten Schadens, der auf einen richterlichen Beschluss hin vollzogen wird. Sinn und Zweck eines Vermögensarrests ist es, den Beschuldigten aus der Tat keinen Vermögensvorteil erwachsen zu lassen und Geschädigte im Falle einer Verurteilung direkt aus dem Vermögensbestand des Täters zu entschädigen. Der Vermögensarrest beschränkt sich dabei nicht nur auf Bargeld, Girokonten oder Sparkonten, die „eingefroren“ werden, sondern auf alle Vermögenswerte über die der Beschuldigte verfügt, also auch Immobilien, Fahrzeuge und hochpreisige Wertgegenstände.

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