Kiel – Die Landesregierung erhöht die Sicherheit im Bus- und Bahnverkehr in Schleswig-Holstein. Sie hat eine Verordnung beschlossen, die am (23. Dezember) in Kraft getreten ist und die das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr untersagt. Umgesetzt wird diese Verordnung auf Grundlage der geänderten Bundesgesetzgebung.
„Das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum stellt ein erhebliches Risiko dar und gefährdet die Sicherheit der Menschen in öffentlichen Bereichen“, begründet Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack das Vorgehen. „Dies haben nicht zuletzt das Attentat in Solingen im August dieses Jahres als auch der Messerangriff in einer Bahn in Brokstedt 2023 sowie verschiedene kürzlich verübte Angriffe unter Einsatz von Waffen oder Messern deutlich gemacht.“ Die Zahl der Straftaten mit einer Waffe ist in Schleswig-Holstein im öffentlichen Personenverkehr von 35 im Jahr 2022 auf 58 im Jahr 2023 angestiegen.
In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs, in denen sich viele Personen auf sehr engem Raum aufhielten und in denen die Flucht- und Ausweichmöglichkeiten bei Aggressionen oder Gewalt stark begrenzt sind, seien die Gefahren, die durch Waffen- und Messergewalt ausgehen, besonders hoch, so die Ministerin.
„Der Bund hatte zuletzt das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr geregelt. Mit unserer jetzt in Kraft getretenen Verordnung nehmen wir die aus unserer Sicht erforderliche Erweiterung auf den öffentlichen Personennahverkehr vor.“
Die Verordnung regelt Waffen- und Messerverbote in den Fahrzeugen, Bahnsteigen und Bahnhofsgebäuden des Schienenpersonennahverkehrs inklusive der S-Bahnen, sofern sie nicht von der Bundesgesetzgebung erfasst sind, in den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenersatzverkehrs, in den U-Bahnen der Hamburger Hochbahn, auf den Fähren der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel, den Fähren der Stadtwerke Lübeck zwischen Travemünde und dem Priwall, auf der Kanalfähre zwischen Kiel-Wik und Kiel-Holtenau sowie auf der Lühe-Schulau-Fähre, soweit sie sich auf schleswig-holsteinischem Gebiet befindet sowie auf Schiffen im Fährverkehr mit den Inseln und Halligen, die nicht ausschließlich Waren befördern.
Anlasslose Kontrollen werden durch die Landespolizei in Abstimmung und Begleitung mit der Bundespolizei durchgeführt. Eine Missachtung der Anordnung kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das ist der gesetzliche Bußgeldrahmen, der auch für Verstöße gegen das Waffen- und Messerverbot im Personenfernverkehr gilt.