Lübeck – Die Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt Lübeck hat die Beethovenstraße nach intensiver Prüfung und unter Beteiligung der zuständigen Behörden als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Die Prüfung erfolgte aufgrund eines Antrags von Lübecker Bürgern. Bislang galt diese Geschwindigkeitsbegrenzung nur im Bereich der Schulen, doch ab sofort erstreckt sich die Regelung auf die gesamte Straße.
Innerhalb der Tempo 30-Zone gilt das Prinzip „rechts vor links“. Die bisherige Vorfahrtsregelung entlang der Beethovenstraße wurde aufgehoben, sodass an allen Einmündungen Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorfahrt haben. Ziel der neuen Regelung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Außerdem soll der Lärmpegel für Anwohner gesenkt werden.
Die Hansestadt Lübeck bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelungen und Rücksichtnahme im Straßenverkehr.