Foto: Arno Reimann
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Kiel – Das Bundeskriminalamt hat heute (14. Oktober) das Bundeslagebild 2023 zu Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte (PVB) veröffentlicht. Diesem Lagebild liegen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insbesondere der Berichtsjahre 2022 und 2023 zugrunde.

Aus dem Bundeslagebild lassen sich auch die Zahlen für Schleswig-Holstein entnehmen. Folgende Kernaussagen zu Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte 2023 können daraus abgeleitet werden:

·         1.522 Fälle von Gewalt gegen PVB. Im Vorjahr waren es 1.449 Fälle. Das bedeutet einen Anstieg um 5,0 % gegenüber 2022. Im Bundesgebiet ist ein Anstieg von 8,0 % zu verzeichnen.

·         3.635 PVB wurden Opfer von gegen sie gerichteten Gewalttaten.

·         88,0 % der PVB, die Opfer von Gewalttaten wurden, waren betroffen von Widerstand und tätlichem Angriff.

·         Es gab 2023 insgesamt 1.317 Tatverdächtige. Sie waren in der Regel (95,7 %) allein handelnd, oft polizeilich bekannt (61,1 %) und mehr als jeder Zweite stand unter Alkoholeinfluss (56,3 %)

Die Zahlen und die Entwicklung entsprechen im Wesentlichen denen im gesamten Bundesgebiet. Aus dem Bundeslagebild ergibt sich weiterhin, dass die Tatverdächtigen für alle im Bundesgebiet erfassten Taten meistens männlich (83,6 %), deutsch (66,4 %) und über 25 Jahre alt (73,0 &) waren.

Der Anteil der Körperverletzungsdelikte mit PVB als Opfer an allen Gewalttaten gegen PVB lag in Schleswig-Holstein bei 2,1 %. Insgesamt wurden in Schleswig-Holstein insgesamt die zweitwenigsten Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von PVB begangen.

Bei der Anzahl von Fällen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehenden Personen“ und „Tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehenden Personen“ mit PVB als Opfer liegt Schleswig-Holstein mit in der unteren Hälfte.

Das Bundeslagebild enthält zudem die Zahlen zu Tätlichen Angriffen auf Feuerwehrkräfte. 2023 kam es in Schleswig-Holstein zu 16 Fällen mit insgesamt 24 Opfern.

Dazu Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: „Es mag erstmal positiv klingen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten mit am wenigsten Opfer eines Körperverletzungsdelikts werden. Aber am Ende sind diese Taten allesamt nicht hinnehmbar. Es darf nicht sein, dass immer wieder Menschen beschimpft, angegriffen und verletzt werden, die tagtäglich für unsere Sicherheit und unseren Schutz da sind. Als Landesregierung setzen wir uns weiterhin für den Schutz und die Sicherheit unserer Einsatz- und Rettungskräfte ein. Wir sorgen für die bestmögliche Ausstattung.“

Ein wichtiger Schritt war hier beispielsweise die Anschaffung von Bodycams und die Schaffung der Rechtsgrundlage für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen. Häusliche Gewalt ist ein Hauptgrund für Polizeieinsätze in Wohnungen und genau dabei besteht häufig ein erhebliches Konfliktpotential. Der Einsatz der Bodycams trägt deutlich zur Eigensicherung der Beamten bei.

Das Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte ist aber auch ein gesamtgesellschaftliches Problem, wie Sütterlin-Waack betont: „Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit unseren Einsatzkräften. Und wir müssen ressortübergreifend gemeinsam zu ganzheitlichen Lösungen kommen. Die Bedeutung und der Wert von Polizei und Hilfsorganisationen muss wieder allen Menschen bewusster gemacht werden“.

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