Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Am Montagnachmittag (9.9.) hat eine Verkehrsteilnehmerin in Buntekuh mit ihrem Pkw ein fremdes Fahrzeug beim Vorbeifahren touchiert und beschädigt. Sie hinterließ lediglich einen Zettel mit ihrer Telefonnummer an dem beschädigten blauen Pkw VW und informierte zunächst auch nicht die Polizei. Mangels notiertem Kennzeichen suchen die Beamten der Polizeistation Buntekuh jetzt den geschädigten Halter des blauen Pkw. Gegen die Verursacherin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.

Ereignet hatte sich der Verkehrsunfall am Montagnachmittag zwischen 15.00 Uhr und 15.25 Uhr im Pinassenweg. Nach derzeitigem Sachstand befuhr die 25 Jahre alte Frau aus dem Kreis Stormarn mit ihrem weißen VW Polo den Pinassenweg in Richtung des Einmündungsbereiches der Moislinger Allee. Dabei touchierte sie noch vor dem Einmündungsbereich einen am rechten Fahrbahnrand stehenden blauen Pkw VW und verursachte einen Schaden am Außenspiegel.

Nachdem die 25-Jährige lediglich einen Zettel mit ihrer Erreichbarkeit an der Windschutzscheibe hinterlassen hatte, entfernte sie sich vom Unfallort, ohne sich das Modell und das Kennzeichen des beschädigten PKW zu notieren und die Polizei zu benachrichtigen. Bei der späteren Rückkehr zu ihrem Wagen stellte sie fest, dass der beschädigte blaue VW nicht mehr vor Ort stand und sie auch keinen Anruf eines Geschädigten erhalten hatte. Erst danach setzte sie sich mit der Polizei in Verbindung.

Aufgrund ihres Verhaltens leitete die Polizei Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen die junge Frau ein. In diesem Zusammenhang und zwecks Schadensregulierung suchen die Beamten der Polizeistation Buntekuh den geschädigten Halter des blauen VW. Neben Beschädigungen am linken Außenspiegel könnte das Fahrzeug auch weitere Schäden an der linken Fahrzeugseite aufweisen. Hinweise nimmt die Polizei in Lübeck Buntekuh unter der Telefonnummer 0451-1317200 entgegen.

So verhalten Sie sich richtig:

Wartepflicht:

Ist der bei einem Verkehrsunfall geschädigte Verkehrsteilnehmer nicht vor Ort, muss der Verursacher des Schadens direkt an der Unfallstelle eine angemessene Zeit warten. Die Wartezeit ist von der jeweiligen Situation sowie weiteren Umständen (Ort, Zeit, Wetter usw.) abhängig.

Benachrichtigungspflicht:

Erscheint der geschädigte Verkehrsteilnehmer nicht innerhalb der Wartezeit, ist unverzüglich die Polizei über den Verkehrsunfall zu informieren sowie ein Hinweiszettel mit allen erforderlichen Daten zu hinterlassen.

Das alleinige Hinterlassen eines Hinweiszettels an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeuges ist nicht ausreichend.

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