Lübeck – In St. Gertrud kam es am Montagnachmittag (26.8.) zu einem sogenannten Schockanruf. Demnach solle die Tochter des Angerufenen einen Unfall verursacht haben und nun eine Kaution bezahlt werden, damit eine Gefängnisstrafe abgewendet werden kann. Der Mann erkannte den Trick und wandte sich an die Polizei. Diese konnte eine Frau festnehmen, die als Abholerin fungierte.
Wie die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Polizeidirektion Lübeck in einer gemeinsamen Medieninformation weiter mitteilen, kam es kurz nach 14 Uhr zu dem Anruf bei dem 68-jährigen Geschädigten in Lübeck. Seine Tochter habe einen Unfall verursacht. Der Unfallgegner liege nun im Koma. Um eine Gefängnisstrafe zu verhindern, solle eine Kaution bezahlt werden. Hierbei gab sich der Anrufer als Polizeibeamter aus, auch von einem Staatsanwalt sei gesprochen worden. Der Angerufene erkannte die Masche und verständigte in einem günstigen Moment die echte Polizei.
Der Lübecker ließ den Anrufer in dem Glauben, eine entsprechende Bargeldsumme parat zu haben und vor Ort übergeben zu wollen. Tatsächlich näherte sich im späteren Verlauf eine junge Frau der Wohnanschrift, die eine Tüte mit dem vermeintlichen Bargeld in Empfang genommen hatte und anschließend in ein Taxi steigen wollte.
In diesem Moment griffen die zusammengezogenen spezialisierten Kräfte der Polizeidirektionen Lübeck und Ratzeburg ein und nahmen die Frau fest. Im Rahmen weiterer Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich bei der Frau um eine 17-Jährige aus dem europäischen Ausland handelt. Bei ihr konnten mehrere Mobiltelefone und ein vierstelliger Bargeldbetrag gefunden werden. Alles wurde sichergestellt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgte eine richterliche Vorführung am nächsten Tag. Antragsgemäß ordnete das Amtsgericht Lübeck Untersuchungshaft für die 17-Jährige an.
Die weiteren Ermittlungen werden beim Kommissariat 14 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck geführt. Es besteht der Verdacht des Betruges durch gewerbs- und bandenmäßige Begehung.
An dieser Stelle gibt die Polizeidirektion folgende Präventionshinsweise:
– Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht (Kaution).
– Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an Sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
– In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
– Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
– Seien Sie ebenfalls misstrauisch, wenn sich Angehörige unter einer vermeintlich neuen Nummer melden, eine Notlage vortäuschen und um Überweisungen auf Ihnen nicht bekannte Bankverbindungen bitten.
– Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
– Geben Sie auf keinen Fall Auskünfte über ihre finanzielle Situation oder ihre Vermögenswerte.