Kiel – Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.
Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei.
Zum Schutz der Tiere und Pflanzen wirken die Zollbehörden bei der Überwachung der Einhaltung artenschutzrechtlicher Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittstaaten mit.
Rund 6.600 Tierarten und 34.300 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz.
„Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden vom Zoll beschlagnahmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr oder im Postverkehr transportiert werden“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
„Das Hauptzollamt Kiel möchte den Internationalen Tag der biologischen Vielfalt nutzen, um alle Bürger zu sensibilisieren, unbedingt auf den Kauf geschützter Tiere und Pflanzen oder auch Waren hieraus zu verzichten. Nur wenn es dafür keinen Absatzmarkt mehr gibt, können wir vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten effektiv retten“, so Oder weiter.
Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit knapp 1.300 Mal fündig und beschlagnahmten 4.473 Kilogramm sowie über 54.000 Stück Tiere und Pflanzen beziehungsweise daraus hergestellte Waren.
Weitere Informationen zum Artenschutz auf der Website www.artenschutz-online.de und auf er Website www.zoll.de unter anderem im Bereich „Reisen“.