Symbolbild: Verbote und Beschränkungen und Produktpiraterie - Quelle: Zoll/oH
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Lübeck – Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.

Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren.

Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.

„Verbraucher sind stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller auch eine Garantie bieten und wo die Waren nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

„Beispielsweise das CE-Zeichen ist ein Prüfsiegel und für alle Produkte Pflicht, die innerhalb der EU vertrieben werden. Mit dem CE-Zeichen erklären Hersteller, dass ihre Produkte alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllen“, so Oder weiter.

„Vom Kauf von beispielsweise Spielzeug oder Elektroartikeln ohne entsprechende CE-Kennzeichen ist dringend abzuraten. Gerade bei Online- und Schnäppchenkäufen sollten Verbraucher genau hinsehen, denn Sicherheit geht immer vor“, so Oder.

Zusatzinformation

Sofern neben dem CE-Zeichen auch noch eine sogenannte Notified-Body-Nummer abgedruckt ist, wurde das Produkt zusätzlich von einem unabhängigen externen Prüfunternehmen wie TÜV Rheinland hinsichtlich CE-Konformität überprüft.

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