Lübeck – Beamte des 2. Polizeireviers Lübeck haben am Dienstag (12.3.) und Mittwoch (13.3.) mehrstündige stationäre Verkehrskontrollen in Lübeck Buntekuh und St. Lorenz Nord vorgenommen. Schwerpunkt waren die Überprüfung von Verstößen gegen die Gurtpflicht und des Verbots der Nutzung elektronischer Geräte. Die Polizei stellte insgesamt 98 Verkehrsordnungswidrigkeiten fest, schrieb acht Kontrollberichte und leitete vier Strafverfahren ein.
Kontrolliert wurde jeweils von 13 Uhr bis 16 Uhr in der Fregattenstraße und an der Lohmühle. Dabei stellten die Beamten insgesamt 64 erwachsene Personen fest, die sich während der Fahrt nicht angeschnallt hatten. Weiterhin konnten zwei Kinder in verschiedenen Pkw festgestellt werden, die durch die Verantwortlichen nicht ausreichend gesichert wurden. 27 Fahrzeugführerinnen und -führer nutzten verbotenerweise ein Handy während der Fahrt.
Für einen Verstoß gegen die Gurtpflicht liegt das Verwarngeld bei einem Regelsatz von 30 Euro. Bei einem Verstoß durch Nutzung eines Handys wird ein Bußgeld von 100 Euro verhängt. Außerdem erhält der Betroffene einen Punkt in Flensburg.
Aufgrund unterschiedlicher Delikte wurden zudem vier weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und acht Kontrollberichte ausgestellt.
Während der Kontrolle konnte ein 41-jähriger Hamburger festgestellt werden, der einen Pkw führte, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Zwei Personen führten jeweils einen E-Scooter, obwohl für die Kraftfahrzeuge keine Haftpflichtversicherung vorlag. In beiden Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Den eingesetzten Kräften fiel bei der Kontrolle außerdem ein 27-jähriger Mann aus Lübeck auf, der sein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln lenkte. Hier wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durch einen Arzt entnommen. Dem Fahrzeugführer droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Geldbuße von 500 Euro, 2 Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot.
Des Weiteren konnte ein 41-jähriger Mann aus Lübeck gestoppt werden, der ein Fahrzeuggespann aus Transporter und Anhänger führte, obwohl er nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse vorweisen konnte. Hier wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet.