Kiel – Knapp fünf Monate nach der schweren Ostsee-Sturmflut hat die Landesregierung zwei weitere Richtlinien zur finanziellen Hilfe bei der Reparatur von Schäden erlassen. Für den Wiederaufbau von kommunaler Infrastruktur wie Häfen, Stränden oder Promenaden stellen Land, kommunale Landesverbände und Kommunen 140 Millionen Euro zur Verfügung.
Für die Sanierung von privaten Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge stehen weitere 20 Millionen Euro bereit.
Bereits im Februar hatte zudem das Umweltministerium eine mit 46 Millionen Euro hinterlegte Förderrichtlinie zur Reparatur von Küstenschutzanlagen veröffentlicht. „Die Landesregierung hatte den Betroffenen rasche Hilfe zugesagt – die liefern wir nun“, sagten Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen am Dienstag (12.3.) in Kiel.
Für Schäden an kommunaler Infrastruktur können Anträge bis zum 30. Oktober gestellt werden, die Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2030 abgeschlossen sein. Die Förderquote liege laut Madsen in der Regel bei 75 Prozent. Mit der Abwicklung soll die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beauftragt werden.
Die Richtlinie wird in wenigen Tagen unter www.ib-sh.de zu finden sein. Antragsvordrucke und weitere Informationen seien aktuell noch in der Abstimmung und werden voraussichtlich im April zur Verfügung stehen. Den Kommunen war unmittelbar nach der Sturmflut gestattet worden, mit den Arbeiten schon vor Erlass der Förderrichtlinie zu beginnen.
Madsen: „Es war uns sehr wichtig, dass die betroffenen Kommunen sofort loslegen können und nicht mit Reparaturen oder Sandaufspülungen warten müssen. Jetzt steht auch Ostern vor der Tür – und damit die erste Tourismus-Welle des Jahres. Ziel ist es, unsere Gäste mit attraktiven Promenaden und Stränden zu empfangen.“
Konkret deckt die vom Wirtschaftsministerium erlassene „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe“ neben Promenaden und Stränden auch Schäden an Dünen sowie die Instandsetzung von Ufersicherungen und Mauern ab. Förderfähig seien laut Madsen zudem der Wiederaufbau der Infrastruktur der kommunalen gewerblichen Häfen, öffentlich zugänglicher Bereiche der kommunalen Sportboothäfen und der Wiederaufbau der sonstigen Schiffs- und Bootsanleger im kommunalen Eigentum. Darüber umfasse die Richtlinie auch die Schadensbeseitigung an anderer kommunaler Infrastruktur, etwa an Gebäuden, Straßen und Gehwegen.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, Ämter, Kommunalunternehmen, Eigenbetriebe und Zweckverbände sowie Gesellschaften, an denen die genannten Antragsberechtigten mit mehr als 50 Prozent beteiligt sind.
Über die vom Innenministerium erlassene „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für private Einrichtungen der Daseinsvorsorge für Wiederaufbaumaßnahmen“ stehen 20 Millionen Euro für private Einrichtungen der Daseinsvorsorge bereit. Antragsberechtigt sind ausschließlich nichtkommunale Träger von Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege, von kulturellen Einrichtungen wie Theater und Museen, Jugendfreizeitstätten, Ersatzschulen und Schulen der dänischen Minderheit sowie von anerkannten Wasserrettungseinheiten.
„Wir lassen die betroffenen Einrichtungen nicht im Regen stehen“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Die Förderquote beträgt 50 Prozent, die sich Land und Kommunen jeweils zur Hälfte teilen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller übernehmen einen Eigenanteil von 50 Prozent. „Ich freue mich sehr, dass das Land und die Kommunen dabei zusammenstehen, und danke der kommunalen Familie noch einmal ausdrücklich dafür“, sagte Sütterlin-Waack weiter.
Förderfähig seien die Beseitigung von Schäden an der Infrastruktur, der Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur sowie Maßnahmen, die damit in Zusammenhang stehen und mit denen Einrichtungen künftig besser gegen Sturmfluten gewappnet sind. Die Maßnahmen durften unmittelbar nach der Sturmflut begonnen werden. Die Schäden müssen mehr als 5.000 Euro im Einzelfall betragen. Die Antragsfrist endet am 30. April 2024. Die Gelder müssen bis zum 15. Dezember dieses Jahres abgerufen werden. Die Richtlinie und das Antragsformular werden in wenigen Tagen unter www.ib-sh.de zu finden sein.