Kiel – Aufgrund aktueller Berichterstattung ist es aus Sicht des Landespolizeiamtes erforderlich, folgende Aspekte zu klären:
Die Landespolizei schafft keine „Kampfdrohnen“ an. Die Bezeichnung ist rechtlich nicht definiert, findet jedoch vielfach in militärischem Kontext Verwendung und ist unter anderem deshalb als Bezeichnung für das Einsatzspektrum der Landespolizei nicht angebracht.
Die Verwendung des Begriffes „Drohnen-Abwehr“ impliziert nicht, dass die Abwendung einer Gefahr zwingend durch Zerstörung der Drohnen erreicht wird oder gar durch bewaffnete Drohnen erfolgt. Es gibt auf dem relevanten Markt zahlreiche Techniken mit einer Vielzahl unterschiedlicher Wirkungsweisen.
Wir treffen aus Rücksicht auf schützenswerte taktische Entscheidungen keinerlei Aussage dazu, für welche Technik und Wirkungsweise sich die Landespolizei entscheiden wird. Die Störung der Funkfrequenz („Jammer“) ist lediglich ein Beispiel denkbarer Technik. Im Vordergrund steht das Ziel der Fähigkeit zur erfolgreichen Abwehr und danach wird die Technik ausgewählt werden.
Eine organisatorische Anbindung der Drohnenabwehr ist noch nicht abschließend geklärt, es laufen Abstimmungsgespräche sie bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin anzubinden. Die Planungen zur Verwendung und Ausbildung von Polizeibeamten zur Drohnenabwehr sind ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Die Formulierung „Polizei-Spezialkommando“ wird von der Landespolizei nicht verwendet.