Kiel – Integrationsministerin Aminata Touré stellt fest: „Das ist eine starke Eröffnungsbilanz“. In Schleswig-Holstein haben bis Anfang Januar 2024 insgesamt über 3.300 Personen einen Antrag auf Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts gestellt. Über 2.700 Aufenthaltserlaubnisse konnten erteilt werden, damit wurden mehr als 80 Prozent der Anträge bislang positiv beschieden. Diese Bilanz hat Integrationsministerin Aminata Touré im Rahmen eines Fachtags zum Chancen-Aufenthaltsrecht in Kiel gezogen.
Das Chancen-Aufenthaltsgesetz war am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten und hat zum Ziel, langjährig Geduldeten den Weg in ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu eröffnen. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt hat, kann für sich und seine Angehörigen eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe für 18 Monate erhalten. Voraussetzung dafür ist neben der Vor-Aufenthaltszeit ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, dass man nicht straffällig geworden ist oder wiederholt vorsätzlich falsche Angaben über seine Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht hat. Anträge können bis Ende 2025 gestellt werden.
Nach einer Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage des Ausländerzentralregisters ist von einem Potenzial von circa 6.100 Personen auszugehen, die in Schleswig-Holstein für eine Antragstellung in Betracht kommen. „Dass über 40 Prozent davon bereits einen positiven Bescheid erhalten haben, ist ein erfreulicher Zwischenstand“, so Ministerin Touré.
Die meisten der in Schleswig-Holstein Begünstigten stammen aus dem Irak, dahinter folgen Russland, Armenien, Iran und Afghanistan. Mit acht Prozent konnte nur ein vergleichsweise kleiner Anteil der Anträge bislang nicht positiv beschieden werden. In diesen Fällen waren fehlende Voraufenthaltszeiten oder Straftaten die Hauptablehnungsgründe.
Nach Ablauf der anderthalb Jahre kann ein dauerhaftes Bleiberecht beantragt werden, wenn unter anderem die Identität geklärt ist, ausrechende Deutschkenntnisse vorliegen und die Person für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann. „Nach Ablauf des individuellen 18-monatiges Chancen-Aufenthaltsrechts und spätestens Ende 2025 zum Auslaufen der Regelung wird sich entscheiden, ob die Norm ein Erfolg ist und das Ziel des Gesetzgebers erreichen kann“, so Ministerin Touré.
Für diejenigen, die den Übergang in ein dauerhaftes Bleiberecht nach den 18 Monaten nicht schaffen, wird es keine Verlängerungsoption geben. Das heißt, dass für diesen Personenkreis dann der Rückfall in die Duldung unvermeidbar ist.
Um eine Zwischenbilanz zu ziehen und einen Blick nach vorne auf den möglichst erfolgreichen Übergang in einen langfristig gesicherten Aufenthalt zu werfen, tauschten sich auf dem Fachtag in Kiel Vertreterinnen und Vertreter von Behörden und Personen aus, die mit Beratung und Integration von Zugewanderten befasst sind.