Foto: Arno Reimann
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Kiel – Das Finanzministerium hat den kostenlosen Online-Alterseinkünfterechner auf seiner Internetseite aktualisiert. Nun lässt sich mit wenigen Klicks auch für das Jahr 2023 ausrechnen, ob beim Bezug von Alterseinkünften eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Der virtuelle Rechner wird jährlich an die Veränderungen im Steuerrecht angepasst, beispielsweise an den für das Jahr 2023 auf 10.908 Euro angehobenen Grundfreibetrag. Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nicht höher, muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Für zusammen Veranlagte gilt entsprechend ein Grundfreibetrag von 21.816 Euro.

Dabei berücksichtigt der Alterseinkünfte-Rechner bei der Berechnung die gängigen Sachverhalte. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen. Damit bietet der Alterseinkünfterechner einen guten Anhaltspunkt, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Der Alterseinkünfterechner kann eine individuelle Berechnung nicht in jedem Einzelfall ersetzen. Wer anschließend noch unsicher ist, findet Hilfe bei seinem zuständigen Finanzamt oder bei einer steuerberatenden Stelle.

Der Alterseinkünfterechner ist erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/alterseinkuenfte

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