Kiel – Zu Silvester und dem Jahreswechsel ist aus Sicht der Polizei wieder von einem stark erhöhten Einsatzaufkommen gegenüber anderen Nächten auszugehen.
Dabei spielen womöglich ausgelassene Feiern, auch im öffentlichen Raum, Alkoholkonsum und der Umgang mit Feuerwerk eine größere Rolle.
Die Landespolizei hat für den Jahreswechsel den Streifendienst angemessen verstärkt, in den Polizeidirektionen sind Zusatzstreifen vorgesehen.
In einer Mitteilung der Landespolizei heißt es weiter: „Mit Blick auf die ohnehin umfassende und vielfältige Belastung der Einsatzkräfte appellieren wir an verantwortungsvolles Silvester-Feiern. Es sind immer wieder vermeidbare Auseinandersetzungen nach Alkoholkonsum sowie Störungen und Gefahren zum Beispiel durch den unachtsamen Umgang mit Pyrotechnik festzustellen. Leichtsinn im Umgang mit Pyrotechnik kann lebensgefährlich sein.
Wir weisen darauf hin, dass bei Böllern und Raketen nach wie vor örtliche Beschränkungen zu beachten sind: in unmittelbarer Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser.
Rücksicht und Respekt sind wesentliche Komponenten, die jeder dazu beitragen kann, dass es ein würdiger und friedlicher Jahreswechsel wird. Das erleichtert Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten den Einsatz, denn die sind im Dienst, damit wir alle sichere Feiertage verleben können.
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Jahreswechsel und ein gesundes 2024!
Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln. Hier unsere Tipps:
– Pyrotechnische Gegenstände unterliegen in Deutschland dem Sprengstoffgesetz und werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Konkret bedeutet dies, dass alle zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände das CE-Zeichen und die Registriernummer zum CE-Zeichen aufweisen müssen. Fehlen die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten! Hauptsächlich bei Artikeln aus dem östlichen Ausland handelt es sich aufgrund der fehlenden Zulassung um illegale und vor allem gefährliche Pyrotechnik. Solche Feuerwerkskörper enthalten in der Regel einen sogenannten „Blitz-Knallsatz“, der hochfeines Metallpulver enthält und bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die durchaus mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist.
Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, zum Beispiel Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.
– Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller sind strafbar.
– Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst herstellen! Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate in Sprengkörpern) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person verletzt oder ein Schaden von mehr als 1500 Euro verursacht, gilt die Tat sogar als Verbrechen (ab einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe).
– Feuerwerk der Kategorie F1 („Tischfeuerwerk“) darf durch Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie F2 („Böller“ und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren.
Nähere Hinweise finden Sie auch im Infoblatt des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de und auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unter www.bam.de„