Lübeck – Die Polizei wurde am Donnerstagabend (7.12.) in den Lübecker Stadtteil St. Lorenz Nord gerufen, nachdem es im Rahmen einer Partnerschaft zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein soll. Eine Frau erlitt leichte Verletzungen. Der Aggressor leistete außerdem Widerstand, wodurch drei Polizisten verletzt wurden.
Gegen 20.45 Uhr meldete sich eine Frau über den Polizeinotruf und erklärte, dass ein Streit mit ihrem Partner eskaliert und sie körperlich angegriffen worden sei. Die gemeinsamen Kinder seien ebenfalls anwesend. Aufgrund der bereits im Telefonat wahrzunehmenden aggressiven, emotionalen Stimmung und der gleichzeitig undurchsichtigen Lage, eilten zwei Streifenwagenbesatzungen vom 2. Polizeirevier zum Einsatzort.
In der Wohnung trafen die Beamten neben den verängstigten und verunsicherten Kindern, auf das leicht verletzte Opfer und einen alkoholisierten sowie erregten Mann, der trotz der Anwesenheit der Polizei immer wieder versuchte, auf die Frau einzuwirken.
Im Verlauf des Einsatzes steigerte sich die Aggressivität des Mannes zunehmend. Den polizeilichen Anweisungen, insbesondere denen der Polizistin, verweigerte er sich offen. Obendrein schlug er nach der Beamtin und versetzte dem Polizisten einen gezielten Faustschlag ins Gesicht, sodass dieser nicht mehr dienstfähig ist.
Nachdem der Mann überwältigt und gefesselt wurde, erfolgte die Zuführung zur Dienststelle, wo die Entnahme einer Blutprobe erfolgte. Währenddessen verletzte sich ein weiterer Polizeibeamter leicht.
Zum Schutz der Familie sowie zur Wahrnehmung von Hilfeangeboten, wurde dem Täter eine formale Wegweisung ausgesprochen, womit ihm die Rückkehr in die Wohnung für die kommende Zeit untersagt wird.
Außerdem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie des tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet und das Jugendamt informiert.
Im Jahr 2022 in Lübeck und Ostholstein 1122 Fälle von Häuslicher Gewalt
Allein im vergangenen Jahr wurde die Polizeidirektion Lübeck in 1.122 Fällen (HL: 791 / OH: 331) von (Ex-) Partnerschaftsgewalt um Hilfe gerufen (2021: 992, HL: 672 / OH: 320). Häusliche Gewalt stellt auch im Jahr 2023 einen großen Teil des polizeilichen Einsatzgeschehens dar. Die überwiegende Mehrheit der Opfer in diesem Zusammenhang war weiblich. Diese Frauen wurden durch ihren Partner oder ehemaligen Partner zumeist körperlich misshandelt. Viele waren in diesen Beziehungen aber auch Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen, Vergewaltigungen oder Stalking ausgesetzt.
Betroffene oder Zeugen von häuslicher Gewalt ermutigt die Polizei an dieser Stelle, (sich) aktiv Hilfe zu holen. Die Bekämpfung von (Ex-) Partnerschaftsgewalt ist eine vorrangige Aufgabe der Landespolizei, widerspricht den Grundsätzen unserer demokratischen Gesellschaft und ist keine Privatangelegenheit. Auf jeder Polizeidienststelle in Lübeck und Ostholstein stehen Ihnen qualifizierte Ansprechpartner zum Thema Partnerschaftsgewalt zur Verfügung. Auf Wunsch hin kann die Polizei Betroffene zwecks Erstberatung parallel an die AWO-Erstberatungsstelle nach Häuslicher Gewalt vermitteln und Sie nicht zuletzt auf diese Weise in ein Lübeck weit sehr gut ausgebautes Hilfsnetzwerk begleiten – ein Netzwerk, in dem sowohl Opfern als auch Tätern von (Ex-) Partnerschaftsgewalt schnell umfassende Beratung und Hilfe geboten wird.
In akuten Gefahrenlagen wählen Sie den Notruf 110
Anonym und kostenfrei berät zudem das Hilfetelefon unter der Rufnummer 116 016.
Hinweis der Polizei
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte wurde von der Polizei auf die Nennung der Straße, der Nationalitäten und des Alters der Betroffenen verzichtet. „An dieser Stelle möchten wir betonen, dass (Ex-)Partnerschaftsgewalt in allen Bildungsschichten, Altersgruppen und Kulturen vorkommt“, heißt es abschließend in der Mitteilung der Polizei.