Oldenburg i.H. – Bei der jüngsten Verkehrsschau hat die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein für das Wohnquartier südlich der Göhler Straße zwischen Meiereiweg, Oldenburger Graben und Milchdamm eine 30 km/h-Zone angeordnet.
In der Lindenallee sowie Platanenallee waren bereits 30 km/h-Zonen. Nun werden diese auf das gesamte Wohnquartier erweitert.
Das bedeutet, dass die 30 km/h-Zone ab Meiereiweg beziehungsweise ab Milchdamm beginnt und für die gesamten nachfolgenden Straßen gilt.
Auf Grund dieser Regelung mussten alle anderen geschwindigkeitsreduzierenden Verkehrszeichen, wie zum Beispiel die 30-km/h-Zonen-Schilder in der Platanenallee und Lindenallee und sämtliche vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen, wie zum Beispiel die abknickende Vorfahrtstraße im Michdamm oder Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) sowie die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen ersatzlos entfernt werden.
Im Gesamtbereich des Wohnquartiers südlich der Göhler Straße zwischen Meiereiweg, Oldenburger Graben und Milchdamm gilt nun ein Tempolimit von 30 km/h für alle dort befindlichen Straßen. Die Vorfahrt ist nach § 8 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt: An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
Besondere Aufmerksamkeit ist an der Ecke Platanenallee/Milchdamm geboten, da hier die abknickende Vorfahrt entfällt und somit auch der wassergebundene Bruchweg vorfahrtberechtigt ist.
Neu wurde auch die Vorrangregelung im Bereich der Engstelle Platanenallee geregelt. Hier wurden die vorhandenen Verkehrszeichen gegeneinander ausgetauscht.
Die angeordneten Verkehrszeichen werden in der kommenden Woche von den Kommunalen Dienst Oldenburg aufgestellt.
Auf Grund der umfangreichen Änderungen werden alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme gebeten.