Mit 2,15 Promille Alkohol landete ein Pkw-Fahrer in Lübeck im Straßengraben. Eine von mehreren Folgen für den Mann: ein Sonntag im Zentralgewahrsam der Polizei - Foto: Arno Reimann
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Fehmarn – Eine Geschichte aus der Abteilung „Dumm gelaufen“: Eine Frau auf Fehmarn will am Sonntag (23.7.) bei der Polizei eine Verkehrsunfallflucht zu ihrem Nachteil anzeigen. An der Wache stellten die Polizeibeamtinnen dann Atemalkohol bei der Frau fest. Die Folge war die Entnahme einer Blutprobe und die Beschlagnahme des Führerscheins.

Am Sonntag gegen 13.15 Uhr begab sich eine 64-jährige Frau aus Fehmarn zu ihrem Auto, das sie am Vortag auf dem Parkplatz eines Restaurants in Burg hatte stehen lassen. An der vorderen rechten Seite ihres Skodas stellte sie einen Schaden fest und rief die Polizei an.

Zur Anzeigenerstattung fuhr die Insulanerin zur Polizeistation und führte den Wagen dort vor. Während der Unfallaufnahme nahmen die aufnehmende Beamtin und später auch ihre Kollegin Atemalkoholgeruch bei der 64-Jährigen wahr. Sie räumte ein, am Vorabend Alkohol getrunken zu haben, sich jetzt aber nüchtern fühle. Ein Test ergab einen vorläufigen Wert von 1,05 Promille.

Nach Sachverhaltsvortrag bei einem Bereitschaftsrichter und der Staatsanwaltschaft wurde von dort die Entnahme einer Blutprobe und die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet. Nach Begutachtung des Skodas konnte anhand der Spurenlage und Anhaftungen von Rinde und Pflanzenresten ausgeschlossen werden, dass der Schaden durch Fremdeinwirkung entstanden ist.

Die Fehmaranerin muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt, der Verkehrsunfallflucht und des Vortäuschens einer Straftat verantworten. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Frau selbst einen Unfall verursacht haben könnte.

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