Lübeck – Insbesondere in den Sommermonaten werden die zahlreichen Brücken der Trave sowie des Elbe-Lübeck-Kanals genutzt, um von dort ins kühle Nass zu springen. Die Wasserschutzpolizei nimmt dies zum Anlass, um vor den damit verbundenen Gefahren zu warnen.
Zu den Aufgaben der Wasserschutzpolizei in Travemünde zählt neben der Aufrechterhaltung der maritimen Sicherheit in der Lübecker Bucht auch die Überwachung der Binnengewässer. Im Bereich der Lübecker Stadtgewässer wird immer wieder beobachtet, wie Jugendliche und junge Erwachsene leichtsinnig und aus unterschiedlichsten Motivationen heraus von den Brücken springen. Hierdurch gefährden sie nicht nur ihr eigenes Leben, sondern beeinträchtigen auch die Sicherheit des Schiffsverkehrs, der durch die Ausflugsboote in der Trave und der Berufsschifffahrt auf dem Elbe-Lübeck-Kanal regelmäßig stattfindet.
Die Wasserschutzpolizei Travemünde führte am Mittwoch (19.7.) eine Präventionsaktion durch, um auf die lebensbedrohlichen Gefahren unterhalb der Wasseroberfläche hinzuweisen. Unterstützung erhielt die Landespolizei von der Bundespolizei, der Berufsfeuerwehr Lübeck, dem Technischen Hilfswerk sowie der Bundeswehr. Während die Tauchergruppen der Bereitschaftspolizei Eutin und der Bundespolizei zwischen 10 Uhr und 14.30 Uhr die Klughafen- und Hüxterdammbrücke abtauchten, nahmen sich die Taucher der Lübecker Berufsfeuerwehr dem Grund der Trave unterhalb der Holstenhafenbrücke (MuK-Brücke) sowie des Stadtgrabens im Bereich der Puppenbrücke an. Die Taucher der Bundeswehr deckten währenddessen den Abschnitt zwischen der Hubbrücke und der Burgtorbrücke ab. Mithilfe des Technischen Hilfswerkes konnten unzählige Gegenstände geborgen und an die Lübeck Port Authority (LPA) übergeben werden. Diese sorgt dafür, den Schrott ordnungsgemäß zu entsorgen.
Nach einer ersten Bilanz handelt es sich bei den aufgefundenen Sachen unter anderem um Fahrräder, Einkaufswagen, Baustellenabsperrungen und Verkehrszeichen. Aber auch besonders umweltschädliche E-Scooter und Motorroller. Des Weiteren konnten die eingesetzten Soldaten der Marine eine Langwaffe bergen, welche augenscheinlich seit mehreren Jahren auf dem Grund unter der Hubbrücke lag.
Im Vordergrund des „Clean Ups“ sollte ganz deutlich die Unfallverhütung stehen, gleichzeitig konnte aber auch ein kleiner Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.
Abschließend weist die Wasserschutzpolizei darauf hin, dass 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, Schleusen, Hafeneinfahrten, Bootsliegeplätzen sowie Anlegestellen für die Fahrgastschifffahrt ein Bade- und Schwimmverbot gilt, das mit einem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro oder mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro geahndet werden kann.