Eutin – Einem Streifenbeamten in der Plöner Straße in Eutin fiel am Sonntag (16.7.) ein Rollerfahrer auf seinem Gefährt auf, der sich in Richtung der Umgehungsstraße bewegte. Bei einer anschließenden Kontrolle, der eine Flucht vorausging, wurde Betäubungsmittelkonsum bei dem Fahrer festgestellt. Außerdem hatte er keine Fahrerlaubnis.
Die Story: Gegen 8.40 Uhr befuhr ein Beamter des Polizeireviers Eutin die Plöner Straße in Richtung Bundesstraße 76. Vor dem Streifenwagen fuhr ein weißer Kleinkraftroller in auffälliger Fahrweise, weshalb der Beamte den Fahrer kontrollieren wollte. Der wendete jedoch sein Krad und fuhr wieder in Richtung Innenstadt. Als der Fahrer bemerkte, dass auch der Streifenwagen wendete, gab er Gas.
Der Polizist gab Anhaltesignale und schaltete zudem Blaulicht und Martinshorn ein, was von dem Rollerfahrer ignoriert wurde. Er beschleunigte weiter und fuhr über die Breslauer Straße in die Danziger Straße, wo sich kurzzeitig die Spur verlor. Einen Moment später konnte der Flüchtige auf seinem Roller sitzend auf einer Grünfläche in der Danziger Straße entdeckt werden. Noch ehe er seine Flucht fortsetzen konnte, rammte ihn der Streifenwagen leicht.
Hierbei stürzte der Fahrer zu Boden und versuchte anschließend, davonzulaufen. Der Beamte konnte den Mann, einen 34-jährigen Eutiner, festnehmen. Bei der Amtshandlung wurde der Eutiner leicht verletzt und kam daraufhin in ein Krankenhaus. Dieses konnte er bereits am selben Tag wieder verlassen. Neben dem Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum entdeckten der Polizist und seine zugerufenen Kollegen im Roller auch verschiedene Betäubungsmittel, sowie verdächtige Gegenstände. Der Roller und auch die Gegenstände wurden sichergestellt.
Außerdem durfte der 34-Jährige nach einem Beschluss des Amtsgerichts Eutin keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr fahren. In diesem Zusammenhang nahm die Polizei dem Mann auch noch seinen Führerschein ab. Wegen des Verdachts des Betäubungsmittelkonsums wurde ihm im Zuge der Untersuchung im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.
Insgesamt wird gegen den Eutiner wegen einer Vielzahl von Delikten ermittelt. Darunter fallen die Teilnahme an einem illegalen Fahrzeugrennen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Urkundenfälschung und in dem Zusammenhang ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren unter Drogeneinfluss und letztlich der Besitz von illegalen Betäubungsmitteln.