Lübeck – Im Bereich Malente ist es am Donnerstag (16.2.) wiederholt zu sogenannten Schockanrufen gekommen. Erneut gaben sich die Betrüger als Polizisten aus und gaben vor, dass ein naher Familienangehöriger einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und dieser nur durch die Zahlung einer hohen Geldsumme nicht in Haft müsse. Zwei der Opfer waren durch die falschen Polizeibeamten so sehr verunsichert worden, dass sie sich auf den Weg zu einem Geldinstitut machten, um der Forderung nachzukommen.
Nach bisherigen Erkenntnissen gingen die Telefonanrufe jeweils nachmittags bei den Seniorinnen und Senioren ein, die allesamt im Telefonbuch verzeichnet sind. Die Masche glich den bisher bekannten. Zunächst meldete sich eine vermeintliche Polizeibeamtin oder ein vermeintlicher Polizeibeamter und berichtete von einem tragischen Verkehrsunfall mit Todesfolge für den die Tochter des Angerufenen verantwortlich sei.
Um eine Inhaftierung abzuwenden, sollten die 82 und 83 Jahre alten Geschädigten eine sechsstellige Summe aufbringen. Beide teilten ihren Gesprächspartnern mit, einen derart hohen Betrag nicht aufbringen zu können, weshalb herrisch bis unfreundlich nach Schmuck oder Gold gefragt wurde. Der Forderung wurde durch einen späteren Anruf eines angeblichen Staatsanwalts nochmals Nachdruck verliehen und brachte die beiden Malenter schließlich dazu, ihr Bankinstitut aufzusuchen.
Glückliche Umstände verhindern Übergabe von Wertgegenständen
In beiden Fällen kam es nur durch glückliche Umstände nicht zu einer Übergabe von Wertgegenständen:
– Der 82-Jährige kam außerhalb der Öffnungszeiten der Filiale und traf auf eine Kundin, die ihn auf die Betrugsmasche hinwies.
– Die 83-Jährige hingegen war nach der Geldabhebung derart aufgewühlt, dass sie die Anweisungen der Betrüger vergessen hatte und direkt die Polizeistation in Malente aufsuchte, wo sie ihre Tochter vermutete.
Die „echten“ Polizeibeamten konnten die sichtlich von Sorge erfüllten und gleichzeitig verstörten Opfer nur mühevoll davon überzeugen, dass die Telefonate in betrügerischer Absicht erfolgten. Die Geschädigte räumte nach einem Telefonat mit ihrer Tochter sogar ein, aus Medienberichten von der Betrugsmasche gehört zu haben. Die Anrufer seien jedoch so überzeugend gewesen, dass sie deren Glaubwürdigkeit nicht anzweifelte.
Aus diesem Grund erinnert die Polizei ein weiteres Mal an die richtigen Verhaltensweisen, sofern sie Opfer eines derartigen Anrufes werden:
– Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Beenden Sie zunächst das Telefonat und kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Angehörigen oder die Polizei.
– Geben Sie am Telefon niemals Auskunft über Ihre finanzielle Situation oder Lebensumstände.
– Bleiben Sie grundsätzlich skeptisch gegenüber Fremden.
– Bewahren Sie keine größeren Bargeldbeträge oder Wertgegenstände im Haus auf.
– Die Polizei fordert niemals Überweisungen oder Bargeldübergaben.
Die Zahlung einer Kaution ist in Deutschland nicht üblich.