Die Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest, die in Lübeck aufgrund eines Ausbruchs in einem Hausgeflügelbestand im Kreis Ostholstein angeordnet werden mussten, können mit Wirkung vom 4. Dezember 2022 aufgehoben werden. Somit entfällt auch die Aufstallungspflicht in der mit Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck vom 2. November 2022 eingerichteten Schutz- und Überwachungszone.
Trotzdem bleibt das Infektionsrisiko aufgrund des in der Wildvogelpopulation verbreiteten Influenzavirus weiterhin hoch. Daher sind alle Geflügelhalter aufgerufen, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen entsprechend der Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums vom 23. November.2021, einzuhalten. Insbesondere darf Geflügel nicht draußen gefüttert werden, in den Haltungen müssen gesonderte Schutzkleidung und getrenntes Schuhwerk getragen werden.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut