Kiel – Ab Mitte November gilt in Schleswig-Holstein bei einer Corona-Infektion: Wer krank ist, bleibt zuhause. Bei Symptomfreiheit gilt nur noch eine Maskenpflicht.
Ein hoher Impfstatus, überwiegend milde Verläufe – das Corona-Virus hat viel von seiner anfänglichen Gefährlichkeit verloren. Angesichts dieser Entwicklung geht die Landesregierung nun weitere Schritte zur Normalität. So soll künftig keine allgemeine verpflichtende Absonderung bei einer Corona-Infektion mehr geben.
Diese Regeln sollen gelten
Stattdessen gilt: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause. Wer Corona-positiv ist, aber keine Krankheitssymptome hat, muss außerhalb der eigenen Wohnung fünf Tage lang in Innenräumen eine Maske tragen. Außerdem gilt in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen. Auch Ansammlungen dürfen nicht besucht werden.
In Pflegeeinrichtungen und für mobile Pflegedienste wird es im Falle einer Infektion ein Beschäftigungsverbot geben, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen. Personal in medizinischen Einrichtungen kann durch den Arbeitgeber der Zugang zur Arbeitsstelle auch im Falle eines positiven Tests gewährt werden, sofern keine Symptome vorliegen und Schutzvorkehrungen wie etwa das Tragen einer FFP2-Maske angewandt werden.
Die Landesregierung wird die angekündigten Änderungen in der kommenden Kabinettssitzung beschließen, im Laufe der kommenden Woche treten sie in Kraft.
„Zeit für eine grundlegende Änderung“
„An diesem Übergang von der Pandemie zur Endemie ist es Zeit für eine grundlegende Änderung im Umgang mit Isolation und Absonderung
„, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Dies habe auch die Anhörung der Expertinnen und Experten im Landtag gezeigt. „Gemeinsam gehen wir in Abstimmung mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen deshalb einen wichtigen Schritt voran und verzichten als Zwischenschritt zur Normalität auf die strengen Absonderungsregelungen.
“ Günther appellierte an die Eigenverantwortung der Menschen in Schleswig-Holstein: „Mit Symptomen bleibt man zuhause. Mit einem positiven Test ohne Symptome trägt man überall in Innenräumen eine Maske, außer in den eigenen vier Wänden.
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Appell an die Arbeitgeber
Verbunden seien diese Anpassungen mit einer klaren Forderung an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Schleswig-Holstein, betonte der Regierungschef: „Natürlich dürfen diese Veränderungen keinesfalls die Erwartungshaltung wecken, dass Angestellte mit positivem Coronatest bei Symptomfreiheit grundsätzlich zur Arbeit erscheinen. Die Entscheidung über die Bereitschaft dazu treffen am Ende ganz alleine die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
Schrittweise Richtung Eigenverantwortung
Die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold betonte, Schleswig-Holstein gehe schrittweise immer weiter in Richtung Eigenverantwortung. Dies sei in der jetzigen Lage der einzig richtige Weg. „Das Tal der Pandemie ist durchquert und es kann wieder bergauf gehen. Das macht Mut, den wir als Gesellschaft dringend brauchen.
“ Auch Heinold appellierte an die Menschen im Land, den gemeinsamen Weg zu begleiten: „Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wer situationsbezogen eine Maske trägt, schützt sich und andere.
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Verhältnismäßigkeit wahren
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken erklärte, eine Absonderungspflicht sei in dieser Phase weder verhältnismäßig noch erfülle sie ihren Zweck. Es komme jetzt darauf an, schwere Krankheitsverläufe schnell zu erkennen und gut zu therapieren. „Mit der Impfung, Medikamenten und dem Wissen um das Coronavirus haben wir die Instrumente, um mit diesem Erreger – wie mit vielen anderen auch – ohne drastische Freiheitseinschränkungen umzugehen.
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Corona-Zahlen sinken
Die Gesundheitsministerin erklärte, die Corona-Infektionszahlen seien in den vergangenen Wochen weiter zurückgegangen, ebenso die Zahl der mit und wegen Corona hospitalisierten Menschen. Inzwischen hätten sich die reinen Infektionszahlen von der Schwere der Erkrankungen entkoppelt. „In Schleswig-Holstein haben wir mit die höchsten Impfquoten in Deutschland, bei den Auffrischungsimpfungen sind wir Spitzenreiter. Zudem haben wir hohe Genesenen‐Quoten sowie einen massiven Rückgang des Anteils schwerer bzw. tödlicher COVID‐Verläufe. All dies ist ein wichtiger Grundstein, jetzt zu Änderungen zu kommen.
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Weitere Änderungen geplant
Darüber hinaus kündigte Günther weitere Schritte zur Normalität an:
- Schleswig-Holstein wird Gespräche mit den anderen Bundesländern aufnehmen, mit dem Ziel, die Maskenpflicht in Bus und Bahn spätestens am 1. Januar 2023 enden zu lassen.
- Das Sozialministerium wird eine Auslegungshilfe zur Maskenpflicht in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe erstellen.
- Die Impfangebote im Land werden in sieben Schwerpunktzentren mindestens bis zum 31. März 2023 fortgeführt. Darüber hinaus setzt das Land regional weiter auf den Einsatz mobiler Impfteams.
- Ergänzend dazu unterstützt das Land verstärkt Forschungsvorhaben zu Post Covid und Long Covid.
- Mit Blick auf die Kinder in Schleswig-Holstein will die Landesregierung die Unterstützung traumatisierter und hochbelasteter Kinder infolge der Corona-Pandemie ausbauen.