Lübeck – Im Sommer 2022 startete die Polizeidirektion Lübeck die Kampagne „Sei schlau: Fahr‘ nicht blau!“, die beabsichtigt, den steigenden Unfallzahlen und Verletzten im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen entgegenzusteuern. Mit Plakaten und aufklärenden Gesprächen während regelmäßiger Kontrollen wurden die E-Scooter-Fahrenden zunächst auf die Gefahren und rechtlichen Voraussetzungen bei der Nutzung hingewiesen. Ob die Regeln eingehalten werden, überprüften zwischen Freitagnachmittag (21.10.) und Sonnabendmorgen (22.10.) insgesamt elf Beamte des 1. und 2. Polizeireviers sowie des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck. Hierbei fielen 14 E-Scooter Nutzer auf, die alkoholisiert oder unter dem Einfluss berauschender Mittel fuhren.
Während der Verkehrskontrollen, die sowohl stationär am Lindenplatz als auch mobil im Lübecker Stadtgebiet durchgeführt wurden, konnten zwischen 17 Uhr und 3 Uhr etwa 150 Zweiradfahrer angetroffen und kontrolliert werden.
Drei Lübecker im Alter zwischen 28 und 36 Jahren waren mit Werten über 1,1 Promille auf ihren E-Scootern unterwegs. Ihnen wurde eine Blutprobe entnommen. Neben drei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister erwartet die Männer eine Geldstrafe sowie der Verlust des Führerscheins.
In sechs Fällen zeigten die Atemalkoholtests Werte zwischen 0,58 und 0,92 Promille. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen sich in einem Bußgeldverfahren mit einer angedrohten Geldstrafe in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten sowie einem einmonatigen Fahrverbot verantworten.
Trotzdem für junge Fahrer in der Probezeit ein Alkoholverbot für das Führen von Kraftfahrzeugen gilt, konnten zwei 20- und 21-Jährige festgestellt werden, deren Atemalkoholtest bei über 0,3 Promille lag. Gegen sie wird ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Drei Lübecker unter Einfluss von Betäubungsmitteln
Drei 28- bis 34-jährige Lübecker wurden zudem fahrend unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln angetroffen. Auf sie kommen ebenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren zu. Ferner erfolgte die Beschlagnahme einer geringen Menge Marihuana.
Darüber hinaus ahndeten die Kontrollkräfte von Polizei und Ordnungsdienst 22 Verstöße unter anderem wegen des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz, unzulässiger Benutzung des Gehweges, verbotswidriger Nutzung elektronischer Geräte oder weil der E-Scooter zu zweit befahren wurde.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle mussten auch Verwarngelder gegen 41 Radfahrer ausgestellt werden, weil sie ohne Beleuchtung, entgegen der Fahrtrichtung und auf dem Gehweg unterwegs waren beziehungsweise telefonierten.
Die zielgerichteten Kontrollen von Nutzerinnen und Nutzern von E-Scootern werden auch zukünftig fortgesetzt, um weiterhin das Bewusstsein für die rechtliche Einordnung zu stärken und gleichzeitig den anhaltenden Aufwärtstrend des Unfallgeschehens zu unterbrechen.
Anstieg der Unfallzahl mit E-Scootern in Jahresfrist um 33 Prozent
Allein in Lübeck ist im Vergleich zum Vorjahr (60:2021) ein Anstieg der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen um 33 Prozent zu verzeichnen. Die Anzahl der Verletzten (49:2021) stieg bisher um 38 Prozent an. Nach wie vor liegen die Hauptunfallursachen in einer nicht angepassten Geschwindigkeit, der fehlerhaften Straßenbenutzung sowie im vorherigen Konsum von Alkohol und Drogen.
Elektrokleinstfahrzeuge werden wie Kraftfahrzeuge eingestuft, weshalb auch hier die Promillegrenzen gelten. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden können. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder bei 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch der Führerscheinentzug in Betracht. In der Probezeit beziehungsweise unter 21 Jahren gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot. Gleiches gilt für das Führen eines E-Scooters unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Polizeihauptkommissar Axel Lepine, Leiter des Sachgebietes Verkehr der Polizeidirektion Lübeck, verdeutlicht abschließend: „E-Scooter sind Teil der Mobilitätswende und zu einem populären Fortbewegungsmittel geworden. Sie nachts angetrunken für den schnellen Weg nach Hause zu nutzen, kann zu schwerwiegenden Folgen führen. Daher wird die Polizei auch weiterhin verstärkt kontrollieren und etwaige Verstöße konsequent ahnden.“