Kiel – Das Land führt eine verbindliche Frauenquote ein: Die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane von Schleswig-Holsteins Landesunternehmen und Landesbeteiligungen sowie die Verwaltungsräte der öffentlich-rechtlichen Sparkassen müssen künftig paritätisch besetzt werden. Das Kabinett hat heute auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
„Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung, also sollten sie auch zur Hälfte mitbestimmen dürfen. Leider sind wir in puncto Gleichstellung immer noch nicht da, wo wir hinwollen. Es zeigt sich immer wieder, dass freiwillige Regelungen nicht den gewünschten Effekt haben. Deshalb haben wir uns entschieden, als Land mit gutem Beispiel voranzugehen und eine verbindliche Frauenquote für unsere Beteiligungen und Sparkassen einzuführen. Wirkliche Gleichstellung ist erst dann erreicht, wenn wir keine Quote mehr brauchen. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg“, erklärte Finanzministerin Heinold.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei der Besetzung der oben genannten Gremien Frauen und Männer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden müssen. Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern darf nur eine Person betragen. Gehört dem Geschäftsführungsorgan nur eine Person an, sollen Frauen und Männer bei der Neubesetzung alternierend berücksichtigt werden. Für die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Landesbeteiligungen und –unternehmen ist dies bislang nur eine Soll-Vorschrift. Für die Aufsichtsräte von Sparkassen gibt es bisher noch keine Regelung dazu.
Zu den Landesbeteiligungen gehören unter anderem das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) oder die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist Verfassungsauftrag gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie Artikel 9 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.