Lübeck – Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung, das Taxi- und Mietwagengewerbe betreffend, haben am vergangenen Sonnabend (24.9.) Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel verdachtsunabhängig rund 90 Taxifahrerinnen und -fahrer kontrolliert.
Geprüft wurde in Lübeck, Bad Schwartau, Stockelsdorf, Eutin, Neustadt, Oldenburg Kiel, Neumünster, Bad Oldesloe, Bad Segeberg, Bargteheide, Ahrensburg, Glinde und Reinbek.
Vor Ort ergaben sich mehrere Hinweise auf Verstöße
Die 39 Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck kontrollierten zusammen mit 22 Beschäftigten der Landespolizei, dem Kommunalem Ordnungsdienst und dem Ordnungsamt die Fahrerinnen und Fahrer, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken.
Vor Ort ergaben sich gleich mehrfach erste Hinweise auf Verstöße.
In 18 Fällen ist zu prüfen, ob ein Leistungsmissbrauch vorliegt, da diese Arbeitnehmerinnen und Atbeitnehmer Sozialleistungen beziehen.
In 19 weiteren Fällen besteht der Anfangsverdacht eines Mindestlohnverstoßes nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).
In 5 Fällen besteht gegen den Arbeitgeber der Anfangsverdacht, die Fahrerinnen und Fahrer gar nicht sozialversicherungspflichtig angemeldet zu haben.
Bei Verurteilung Haft oder Geldstrafen
Bestätigen sich die Verdachte, drohen im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Daneben drohen den betroffenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei Verstößen gegen das MiLoG im Rahmen dieser Ordnungswidrigkeitenverfahren Geldbußen bis zu 500.000 Euro.
„Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn beträgt seit 1. Juli diesen Jahres 10,45 Euro je Bruttoarbeitsstunde und steigt ab 1. Oktober auf 12,00 Euro“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel. „Bei Prüfungen in der Taxi- und Mietwagenbranche spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Mindestlohn, Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsrecht eine Rolle“, so Oder weiter.
Den Feststellungen aus der Schwerpunktprüfung schließen sich nun intensive Geschäftsunterlagenprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls an.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument insbesondere auch zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.