Lübeck – Die Hansestadt Lübeck wird ab Montag, 29.8., die Außenbeleuchtung von öffentlichen Gebäuden abschalten.
Wer die historischen Gebäude der Stadt noch einmal im nächtlichen Lichterglanz bewundern möchte, hat in der Nacht auf Montag, 29.8, letzte Gelegenheit dazu.
Die Hansestadt Lübeck leistet damit ihren Beitrag zur Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Energieeinsparverordnungen, nach denen die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt wurde.
Von der Abschaltung betroffen sind folgende Gebäude beziehungsweise Bereiche, bei denen sich die Beleuchtung in städtischer Zuständigkeit befindet:
· Aegidienkirche
· Buddenbrookhaus
· Burgtor
· Dom
· Heiligen-Geist-Hospital
· Holstentor
· Jakobikirche
· Katharinenkirche
· Marienkirche
· Museumshafen
· Petrikirche
· Alter Leuchtturm Travemünde
In der Regel werden die genannten Gebäude mit Einsetzen der Dunkelheit bis 1 Uhr nachts angestrahlt. Durch die Abschaltung werden pro Nacht durchschnittlich 139,5 kWh an elektrischer Energie eingespart werden.
„Da uns bewusst ist, dass viele Einwohner und Gäste unserer Stadt nur ungern auf den abendlichen Anblick der beleuchteten historischen Altstadtsilhouette verzichten mögen, sind auch uns diese Maßnahmen gewiss nicht leichtgefallen. Dennoch ist es Gebot der Stunde, auch als Kommune alles zu unternehmen, um Energie zu sparen“, so Bürgermeister Jan Lindenau.