10 Liter Amphetaminbase wurden sichergestellt - Foto: Hauptzollamt Kiel/oH
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Damlos – Eine Zollstreife der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Schengen Süd (Hauptzollamt Kiel und Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Scharbeutz) hat auf der BAB 1, Rastplatz Damlos, in Fahrtrichtung Fehmarn am 17.7. gegen 12 Uhr einen Pkw kontrolliert. Dabei wurden zehn Kilogramm flüssiges Amphetamin entdeckt – versteckt in Reservekanistern.  
Im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle auf der BAB 1 stoppten Zoll und Polizei den Pkw mit schwedischem Kennzeichen. Die Frage nach mitgeführten verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie Alkohol oder Zigaretten, oder Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, wie Waffen oder Drogen, verneinte der Fahrer.  
Bei der Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte im Fußraum der Rücksitzbank, abgedeckt durch eine Wolldecke, zwei volle blickdichte fünf Liter Reserve-Kanister, bei denen es sich nach Aussage des 49-jährigen Fahrers um Motoröl für seinen sehr viel Öl verbrauchenden Oberklasse-SUV handele.
  Allerdings wiesen weder Geruch noch Konsistenz auf das Schmiermittel für Motoren hin. Die Flüssigkeit in den Kanistern wurde anhand Drogenschnelltests positiv auf Amphetamin getestet. Beim Inhalt der Kanister handelte es sich um den Grundstoff Amphetaminbase. Aus dieser Flüssigkeit kann verkaufsfertiges Amphetamin hergestellt werden.  
Der Fahrer bestand weiterhin darauf, dass es Motoröl sei. Angaben zum Kauf oder der Herkunft wollte er nicht machen. Er gab an, zwei Tage im Großraum Hamburg gewesen zu sein und nun auf dem Rückweg zurück nach Schweden zur Hochzeit seiner Tochter zu sein.  
Eine weitere Absuche des Pkw mit einem hinzugezogenen Rauschgiftspürhund des Hauptzollamtes Kiel verlief negativ. Lediglich an den aufgefundenen Kanistern zeigte der eingesetzte Hund an.
Das Flüssigamphetamin wurde beschlagnahmt und der Beschuldigte vorläufig festgenommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs/Verstoß gegen das BtmG (Betäubungsmittelgesetz) eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führen das Zollfahndung Hamburg – Dienstsitz Kiel – zusammen mit der Staatsanwaltschaft Lübeck.  
Zusatzinformation:  
Bannbruch begeht, wer verbotene Gegenstände in den Gesetzesbereich ein-, aus- oder durchführt. (§ 372 Abgabenordnung (AO)).

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