Eutin – Durch den Verzicht von Christoph Gehl auf den Antritt des Bürgermeisteramtes bei der Stadt Eutin ist der Weg nun frei für Neuwahlen.
Dies war auch Thema des jüngsten Ältestenrates der Stadt Eutin. Der Ablauf einer Wahl ist sehr formal, insbesondere in Bezug auf Fristen, vorgegeben. Terminliche Zielsetzung ist, das Verfahren so abzustimmen, dass eine Ernennung eines neu zu wählenden Kandidaten oder einer Kandidatin in der Dezember-Sitzung der Stadtvertretung erfolgen kann.
So könnte ein Amtsantritt zum 1.1.2023 gewährleistet werden. Die Verwaltung geht jetzt mit diesen Vorgaben in die Detailplanung und wird weiter dazu berichten.
Der Wahltermin wird dann durch den neu zu bildenden Gemeindewahlausschuss festgelegt.