Hamburg – 72 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben gestern (3.5.) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg insgesamt 19 Wohn- und Geschäftsräume in Hamburg und Umgebung durchsucht. Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen drei Unternehmerinnen wegen des Verdachts des Kurzarbeitergeldbetruges gem. § 263 Strafgesetzbuch (StGB) sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten gem. § 266a StGB.
Durchsuchungen auch in zwölf Hotels
„Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Reinigungsbetrieb, dessen Hauptbetätigungsfeld die Zimmerreinigung in Hotels ist, weshalb die Durchsuchungsmaßnahme auch zwölf Hotels umfasste“, erläutert Zollsprecher Oliver Bachmann.
Durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfolgte im Dezember 2021 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die BA hatte durch eigene Überprüfung festgestellt, dass unter anderem Kurzarbeitergeld (KuG) für Personen beantragt worden ist, die in keinem Beschäftigungsverhältnis standen beziehungsweise nicht zur Sozialversicherung angemeldet worden sind.
Während Corona-Lockdown nahm Anzahl der Beschäftigten zu…
Des Weiteren wurden offensichtlich teilweise viel zu hohe Sollentgelte bei der Beantragung des KuG angesetzt, sodass es zu einem unrechtmäßigen Bezug kam. Auffällig war zudem, dass trotz des Beherbergungsverbots (Corona-Lockdown), die Anzahl der Beschäftigten zunahm.
Für den Zeitraum März 2020 bis August 2021 wurden den Unternehmen mehrere Millionen Euro an Kurzarbeitergeld durch die BA ausgezahlt. Die Ermittlungen zum Gesamtschaden (§§ 266a, 263 StGB) dauern an. „Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat aufgrund der Vorermittlungen des Zolls 19 entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse für Objekte in Hamburg, Oststeinbek und Bad Oldesloe beantragt“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Liddy Oechtering.
Umfangreiche Beweismittel sichergestellt
Im Laufe der Durchsuchungsmaßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel wie Schlüssellisten, Stundenaufzeichnungen, Notizzettel, Rechnungen und Teile der Lohn- und Finanzbuchhaltung zur Durchsicht mitgenommen sowie PCs, Tablets und Smartphones sichergestellt.
Die Ermittlungen werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Hamburg von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Hamburg weitergeführt.