Foto: arstodo
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Malente – Sowohl am Dienstag (12.4.) als auch am Mittwoch (13.4.) wurden Senioren erneut in betrügerischer Absicht von falschen Polizeibeamten über ihre Festnetzanschlüsse kontaktiert. Allein in Bad Malente sind der Polizei neun Vorfälle gemeldet worden, in denen den Geschädigten vorgetäuscht wurde, dass in der Nachbarschaft Einbrecherbanden unterwegs seien. In diesem Zusammenhang versuchten die Anrufer, die akzentfreies Hochdeutsch sprachen, die finanzielle Situation zu erfragen. Neu ist, dass sich in einem Fall eine weibliche Stimme als Polizistin ausgab.

In allen Fällen handelten die Geschädigten besonnen, indem sie die Fragen unbeantwortet ließen, das Telefonat beendeten und die richtige Polizei verständigten.

Überregional auftretendes Phänomen

Anlassbezogen möchte die Polizei wiederholt vor diesem überregional auftretenden Phänomen warnen:

Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, geben Sie keine personenbezogenen Daten bekannt.

Die Polizei ruft nicht mit unterdrückter Rufnummer an, auch nicht mit der 110.

Ruft Sie ein angeblicher Polizist mit unterdrückter Nummer an, legen Sie auf und rufen Sie bei der richtigen Polizei an.

Notieren Sie sich den vollständigen Namen und Dienstort des anrufenden Beamten und beenden Sie im Zweifel das Gespräch.

Seien Sie misstrauisch und rufen Sie ihre Angehörigen per Eingabe der Telefonnummer und nicht mit Nutzung der Rückruftaste zurück.

Wichtige Telefonnummern der örtlichen Polizei und der Familienangehörigen sowie deren Arbeitsstätte sollten direkt in Reichweite neben dem Telefon stehen, damit im Zweifelsfall die Nummern sofort präsent sind.

Lassen Sie gegebenenfalls den Vornamen und die Adresse aus den Telefonverzeichnissen streichen beziehungsweise herausnehmen.

Informieren Sie als Angehörige Ihre Eltern über die aktuellen Betrugsversuche und sprechen Sie intern mit Ihnen ab, wie in einem Verdachtsfall vorzugehen ist, beispielsweise mit einem familieneigenen Passwort, das auf der Notfallkarte notiert werden kann.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de sowie auf der Interseite der Landespolizei Schleswig-Holstein unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Polizei_node.html

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