Eutin – Der Kreis Ostholstein bittet um Verständnis, dass die Ausländerbehörde des Kreises Ostholstein aufgrund des unvermindert anhaltenden Flüchtlingsstroms aus der Ukraine vorübergehend keine Einbürgerungsberatungen durchführen kann. Auch die persönliche Entgegennahme der Antragsunterlagen zur Einbürgerung kann aus personellen Gründen nur sehr stark eingeschränkt erfolgen. Terminwünsche werden bearbeitet, allerdings muss mit einer Wartezeit von mehreren Monaten gerechnet werden.
Bereits vereinbarte Termine bleiben gültig
Es wird dringend darum gebeten, von Nachfragen zum Stand eigener Einbürgerungsverfahren abzusehen. Die personellen Kapazitäten werden derzeit dringend benötigt, damit den Menschen aus der Ukraine Bescheinigungen für die Suche von Unterkünften, der Inanspruchnahme von Krankenversicherung und sozialer Hilfen ausgestellt und eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann.
Die Beratung zur Einbürgerung kann im Einzelfall auch über Flüchtlingsorganisationen oder Rechtsanwälte erfolgen. Ausführliche Flyer zu den persönlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung sind auf der Internetseite des Kreises Ostholstein vorhanden.
Die Einbürgerungsanträge können weiterhin per Post gestellt werden. Die Verwaltungsverfahren zur Einbürgerung werden ebenfalls weiterhin bearbeitet. Aufgrund der großen Zahl an Anträgen schon aus den vergangenen Monaten und den zusätzlichen Belastungen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine sind Wartezeiten jedoch nicht zu vermeiden.
Die betroffenen Personen behalten ihren bisherigen Aufenthaltsstatus.