Lübeck – Beamte der Autobahnpolizei Scharbeutz haben am Mittwoch (16.3.) einen Mann kontrolliert, der in seinem Pkw Peugeot während der Fahrt auf der BAB 1 ein Bier trank. Ein erster Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Erst auf dem Polizeirevier konnte der Hamburger erleichtert durchatmen.
Gegen 17 Uhr befuhren die Polizisten in einem Zivilfahrzeug die BAB1 in Richtung Hamburg. In Höhe der Anschlussstelle Lübeck Moisling fiel ihnen ein Peugeot Kombi auf. Der Fahrer trank während der Fahrt deutlich erkennbar aus einer Bierflasche. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle führte der 55-jährige Fahrzeugführer einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Das Ergebnis bereitete ihm Sorgen, denn obwohl er erst eine halbe Flasche Bier getrunken hatte, zeigte das Testgerät einen vorläufigen Wert von über 0,5 Promille an.
Ein im Anschluss durchgeführter Atemalkoholtest auf dem Polizeirevier fiel für den Hamburger entlastend aus. Das gerichtsfeste Testgerät zeigte einen Wert von knapp über 0,2 Promille an, das Ergebnis lag somit unter dem Grenzwert.
Ab einem Wert von 0,5 Promille hätte der Hamburger im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens bei erstmaligem Verstoß mit einem Bußgeld von 500 Euro plus Verwaltungskosten, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen müssen. Und: Hätte der Fahrer zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht und dabei Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, bestünde bereits ab 0,3 Promille der Anfangsverdacht einer Straftat, in diesem Fall der Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs.
Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gelten noch strengere Vorschriften: Für sie gilt im öffentlichen Straßenverkehr 0,00 Promille. Sie dürfen somit auch während der Fahrt keinen Alkohol trinken.
Dem Peugeot-Fahrer wurden die möglichen Konsequenzen vor Ort erläutert. Er zeigte sich einsichtig und gab an, dass er sein Feierabendbier von nun an erst zu Hause nach der Fahrt trinken werde.