Foto: Arno Reimann
- Anzeige -

Oldenburg i.H. – Ab Montag, 14.3., ist das Amt für soziale Hilfen in Oldenburg i.H. generell für alle Leistungsempfänger (SGB XII und AsylbLG) wieder zu folgenden, ausgeweiteten Zeiten telefonisch erreichbar:

täglich (Montag  – Freitag) 9 bis 12 Uhr.

Bitte nutzen Sie die bekannten persönlichen Rufnummern der Sachbearbeiter oder den bestehenden Sammelanschluss unter 04521-788512.

Für die erwarteten Fragen rund um die Hilfegewährung für die Flüchtlinge aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist eine gesonderte Rufnummer mit 04521-788774 ebenfalls ab Montag, 14.3., jeweils täglich von 9 Uhr bis 12 Uhr eingerichtet. Bitte nutzen Sie diese Telefonnummer ausschließlich für Fragen der ukrainischen Flüchtlinge und Terminabstimmungen für die Antragstellungen beziehungsweise  etwaige Auszahlung von Vorschussleitungen für diesen Personenkreis.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein