Ahrensbök – Eine 80-jährige Frau ist Opfer eines Anrufs falscher Polizisten geworden. Die Betrüger erlangten am Mittwochmorgen (26.1.) bei der Frau aus Ahrensbök Bargeld in Höhe von 18.000 Euro. Jetzt ermittelt die Kriminalpolizei in Eutin wegen des Verdachts des Betruges.
„Ihre Tochter hat einen schweren Verkehrsunfall versursacht. Dabei ist ein Kind gestorben. Ihre Tochter sitzt nun in Untersuchungshaft. Für die Entlassung aus der Haft müssen Sie eine Kaution von 60.000 Euro entrichten.“ Mit diesen Worten meldete sich eine falsche Polizeibeamtin einer angeblichen Lübecker Dienststelle am Mittwochmorgen telefonisch bei der Frau in Ahrensbök. Wie die Polizei dazu weiter mitteilt, wurde die 80-Jährige dabei massiv unter Druck gesetzt und dazu aufgefordert, das Gespräch nicht zu beenden und vor allem keine Familienangehörigen zu informieren.
In dieser Situation verängstigt und verunsichert sammelte die rüstige Frau 18.000 Euro zusammen. Das Geld übergab sie kurze Zeit später einem angeblichen Polizeibeamten in ziviler Kleidung, der sich auf den Weg zu ihrer Wohnanschrift gemacht hatte. Nach einem Gespräch mit ihrer Tochter um die Mittagszeit wurde klar, dass die 80-Jährige Opfer von Betrügern wurde. Sie erstattete Strafanzeige.
Die Kriminalpolizei Eutin sucht nun Zeugen, denen am Mittwochvormittag im Bereich Ahrensbök ein weißer Mercedes-Benz GLK aufgefallen ist. Weiter fahnden die Ermittler nach dem Mann, der das Geld an der Wohnanschrift der Geschädigten abholte. Der Beschreibung nach soll dieser circa 30 Jahre alt, auffallend groß und sportlich schlank gewesen sein. Zur Tatzeit war er mit einem schwarzen Basecap, einer sportlichen, schwarzen Jacke, auffälligen weißen Sneakers und weißen Socken bekleidet. Des Weiteren soll er eine flache, silberfarbene Tasche mitgeführt haben. Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei in Eutin unter der Telefonnummer 0451-8010 entgegen.
Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Polizei keine Kautionszahlungen am Telefon einfordert, keine Überweisungen einer Kaution auf Konten verlangt und auch keine Polizeibeamten zur Abholung einer Kaution oder Wertgegenständen zu einer privaten Wohnanschrift entsendet.