Foto: Zoll Hamburg/oH
- Anzeige -

Hamburg – „Im Zuge einer turnusmäßigen Betriebsprüfung bei einem Großunternehmen aus der Genussmittelbranche haben Beschäftigte des Hauptzollamts Hamburg festgestellt, dass Einfuhrabgaben in Höhe von fast 1,7 Millionen Euro nachzufordern sind“, erklärt Zoll-Pressesprecher Oliver Bachmann.

„Für Lieferungen in außereuropäische Exportmärkte war dem international im Handelsgeschäft tätigen Konzernunternehmen zugelassen worden, die für die Produktion hochsteuerbarer Waren benötigten Rohwaren zoll- und steuerfrei zu importieren, zu lagern und zu verarbeiten.“

Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten unter anderem fest, dass die für die Abgabenfreiheit erforderlichen Ausfuhrnachweise vielfach nicht vorgelegt werden konnten und darüber in mehreren Fällen unzutreffende Rechnungswerte angegeben wurden.

Zusatzinformationen:

Zu den wichtigsten Aufgaben der Finanzbehörden gehört es, die Angaben der Steuerpflichtigen nachzuprüfen sowie steuerlich relevante Sachverhalte und Verhältnisse selbst zu ermitteln. Die Steuergerechtigkeit gebietet die gleichmäßige Anwendung der Steuergesetze auf alle Beteiligten. Prüfungsgegenstand kann der gesamte für die Entstehung und Ausgestaltung eines Steueranspruchs relevante Sachverhalt sein, wobei sowohl zuungunsten wie zugunsten der Beteiligten geprüft wird.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein