Kiel – Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz verlängert zum Start ins neue Jahr zwei „Schonfristen“, die vor allem für das Speditionsgewerbe im Land von Relevanz sein dürften. So wird zur lückenlosen Versorgung der Corona-Impfzentren und sonstiger Impfstellen im Land die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Ebenfalls bis zum 30. Juni kommenden Jahres wird zudem die Ausnahmeregelung für die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung verlängert.
„Damit sichern wir einerseits angesichts der aktuellen Pandemie-Lage die nötige Logistik für die Corona-Schutzimpfungen der Bevölkerung ab – und geben mit der Regelung zu den Funkgeräten vor allem den Spediteuren, aber auch den Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen wie dem THW einen größeren Planungshorizont“, sagte Buchholz gestern (30. Dezember) in Kiel.
Der Minister erinnerte daran, dass mit der so genannten Handy-Novelle bereits 2017 verboten wurde, während der Fahrt elektronische Kommunikationsgeräte zu benutzen, sofern diese dafür in die Hand genommen werden müssen. Später war denn Funkgeräten jedoch mehrfach bundesweit eine Schonfrist zugestanden worden, die nun in Schleswig-Holstein nochmal um ein halbes Jahr verlängert wird. Danach sind Funkgeräte den Handys gleichgestellt und dürfen während der Fahrt nur noch über Freisprecheinrichtungen betrieben werden.