Kiel – Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat vor dem Hintergrund des ersten bestätigten Falles der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern Jägerinnen und Jäger aus Schleswig-Holstein zu besonderer Vorsicht bei der Jagd aufgerufen. „Der Fall ist auch für Schleswig-Holstein Anlass zu großer Besorgnis, da nun ein unmittelbar benachbartes Bundesland betroffen ist“ sagte Albrecht.
Nicht nur Schweinehalter seien aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dies gelte insbesondere auch im Rahmen der derzeit stattfindenden Gesellschaftsjagden. „Um einen Seucheneintrag nach Schleswig-Holstein zu verhindern, sind alle Jägerinnen und Jäger gefragt, äußerst verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen“, so Albrecht.
So sollte Schwarzwild aus Mecklenburg-Vorpommern nicht ohne vorherige Untersuchung einer Probe auf ASP und Trichinen vor Ort nach Schleswig-Holstein verbracht werden.
Zerwirkreste und Schwarten sollten unbedingt in Mecklenburg-Vorpommern verbleiben. Sie dürfen wie alle revierfremden Reste auf keinen Fall in Revieren in Schleswig-Holstein ausgebracht werden. Die im Revier getragene Kleidung sollte spätestens nach der Rückkehr und unbedingt vor dem erneuten Tragen gewaschen und Schuhe sowie Gerätschaften gründlich gereinigt werden.
Aufbrüche, Schwarten und Zerwirkreste von in Schleswig-Holstein erlegtem Schwarzwild und Fallwild sollten auf den Sammelplätzen entsorgt werden. Hierbei müssen die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Zudem sollte von jedem Stück erlegten Schwarzwild und insbesondere von jedem Stück Fallwild eine Probe zur Untersuchung auf ASP entnommen werden.
Das Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schwarzwild aus den betroffenen Gebieten (Sperrzonen) in Mecklenburg-Vorpommern ist gesetzlich verboten.
Landwirtschaftsminister Albrecht hat heute zudem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einem Schreiben gebeten, die Vervollständigung der Wildschutzzäune an den Bundesautobahnen im Sinne einer strategischen Wildschweinbarriere als Schutz vor der Ausbreitung der ASP voranzutreiben. Dieses Anliegen wurde zuletzt u.a. im Rahmen der Sonder-Agrarministerkonferenz vom 1.9.2021 von Seiten der Länder formuliert. „Wir brauchen dringend eine Möglichkeit, entscheidende Lücken bei den Wildschutzzäunen an Bundesautobahnen zu schließen. Dies können wir allerdings nicht ohne die aktive Mithilfe der zuständigen Bundesbehörden. Hier braucht es jetzt kurzfristiges Handeln“, sagt Landwirtschaftsminister Albrecht dazu.
Das Friedrich-Loeffler Institut hatte am 25. November den ersten Fall der ASP bei einem Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Der verendete Frischling wurde südlich der A 24 im Landkreis Ludwigslust-Parchim aufgefunden. Mitte November wurde die ASP erstmals in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen, dabei handelte es sich im einen Ausbruch in einem Hausschweinebestand im Landkreis Rostock. Im Zusammenhang mit diesem Fall hatten sich bisher keine Hinweise ergeben, dass das Virus in der umliegenden Wildschweinpopulation grassiert.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Schweine und Wildschweine, die Bekämpfung erfolgt nach den Maßgaben des EU-Tiergesundheits- rechtsaktes (VO (EU) 2016/429) einschließlich seiner Delegierten- und Durchführungsverordnungen sowie der nationalen Schweinepest-Verordnung. Für andere Tiere und den Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch der Verzehr von Fleisch oder Wurst infizierter Tiere ist unbedenklich, weggeworfene Speisereste stellen jedoch bei unsachgemäßer Entsorgung eine Ansteckungsquelle für Wildschweine dar. Das Verfüttern von Speiseabfällen an Hausschweine ist ohnehin gesetzlich verboten.
In Schleswig-Holstein liegen aktuell keine Hinweise auf einen Eintrag der ASP vor. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) verfolgt die aktuelle Entwicklung des Geschehens aufmerksam und informiert fortlaufend die Kreise und Verbände über die aktuelle Lage.
In Schleswig-Holstein findet ganzjährig ein aktives (Beprobung jagdlich erlegter Tiere) und passives (Beprobung verendet aufgefundener Kadaver) Schwarzwildmonitoring statt. Zudem besteht bei Hausschweinen die gesetzliche Verpflichtung, bei vermehrten Todesfällen oder fieberhaften Erkrankungen die ASP als Ursache auszuschließen.
Schleswig-Holstein beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiv mit der Prävention und Vorbereitung auf einen Eintrag der ASP. Ein 2018 erstmals beschlossenes gemeinsames Maßnahmenpaket von Land sowie Kreisen und kreisfreien Städte zur Förderung der Schwarzwildbejagung und Früherkennung der ASP wurde 2020 um weitere zwei Jahre verlängert. Um aufgefundene Tierkadaver sicher zu entsorgen, wurden bereits seit 2018 Sammelplätze eingerichtet, an denen sie kostenfrei von den Jägern abgegeben werden können. Für die Beprobung und Entsorgung dieses Fallwilds können Jäger eine Aufwandentschädigung von 50 Euro erhalten. Das vermehrte Auftreten von Fallwild oder auffälligen Stücken sollte dabei unbedingt umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden. Im Falle eines Eintrages der Seuche ist im Rahmen einer Vereinbarung mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten die Einzäunung und Betreuung des Zaunes im Rahmen der Errichtung eines Kerngebietes um den Fundort eines positiv getesteten Wildschweins herum geregelt. Hierdurch soll eine Ausbreitung der Erkrankung im Falle eines Eintrags verhindert werden. Die Kosten hierfür werden durch das Land übernommen. In mehreren Kreisen wurden zudem bereits 40 Hunde speziell für die Suche nach Wildschweinkadavern im Seuchenfall ausgebildet.
Weitere Informationen:
Informationen der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tiergesundheit/afrikanischeSchweinepest.html
Informationen des FLI:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/