Fehmarn – Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Fehmarn eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hunde vom Hundehalter bei der Verwaltung (Zimmer-Nr. 24, Telefon 04371-506-638 oder -658) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 120 Euro für den ersten Hund. Entsprechend mehr müssen Hundehalter für zwei oder mehr Hunde bezahlen.
„Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind“, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Fehmarn nun entschieden eine Hundebestandsaufnahme durchführen zu lassen. Dazu werden alle Haushalte auf Fehmarn in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter eines beauftragten Unternehmens aufgesucht. Diese sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 Uhr bis 19 Uhr und Sonnabend von 9 Uhr bis 17 Uhr unterwegs.
Das von der Stadt beauftragte Unternehmen wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter eine von der Stadt Fehmarn ausgestellte Legitimation bei sich. Zur Durchführung dieses Auftrags werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Es besteht eine Auskunftspflicht gegenüber den Mitarbeitern des von der Stadt beauftragten Unternehmens. Die Hygieneschutzverordnungen aufgrund der Covid19- Pandemie werden selbstverständlich eingehalten.
Falls nicht angemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können bei Vergehen gegen die Melde- und Mitwirkungspflichten Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro geltend gemacht werden.
Daher wird jedem Hundehalter empfohlen, seinen Hund oder seine Hunde bei der Stadtverwaltung anzumelden, sofern dies noch nicht geschehen ist.