Lübeck – Unter Federführung des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz hat die Polizeidirektion Lübeck von Freitag bis Sonntag (21.11.) verstärkte Alkohol-und Drogenkontrollen im Straßenverkehr vorgenommen. Dabei wurden insgesamt 152 Pkw überprüft.
Zwei Verkehrsteilnehmer, darunter auch der Fahrer eines E-Rollers, waren betrunken. Sie erreichten Werte von 0,88 und 0,94 Promille. Bei 14 weiteren Personen besteht der Verdacht, dass sie während der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Den Tatverdächtigen und Betroffenen wurden entsprechend Blutproben entnommen sowie die Weiterfahrt untersagt.
Im Zuge der Kontrollen stellten die Beamten auch vier Verkehrsteilnehmer fest, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren. Des Weiteren registrierte die Polizei drei Rotlichtverstöße, zwei Personen waren nicht angeschnallt und zwei weitere müssen sich aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Besonders auffällig verhielt sich ein 18-jähriger Ostholsteiner am Freitagabend in Oldenburg/Holstein. Trotz eindeutiger Anhaltesignale vor einer Kontrollstelle fuhr der Fahranfänger mit gleichbleibender Geschwindigkeit auf einen Polizeibeamten zu. Um nicht umgefahren zu werden, musste der Beamte die Fahrbahn verlassen. Danach beschleunigte der junge Mann seinen Opel Zavira und fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit davon.
Flucht mit 180 km/h
Die Polizisten nahmen umgehend die Verfolgung auf. Der Fahrer flüchtete in Richtung BAB1, fuhr dort mit 180 km/h in Richtung Süden. Trotz Blaulicht und Anhaltesignalen setzte der 18-Jährige seine Fahrt fort. Kurz vor der Anschlussstelle Lensahn führte er eine Vollbremsung durch, fuhr von der Autobahn ab. Schließlich konnte er auf der Landesstraße 58 gestoppt werden. Bei der erfolgten Kollision wurden der Funkstreifenwagen der Beamten und der Opel beschädigt. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf circa 7000 Euro.
Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 18-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Des Weiteren stellten die Beamten mehrere Betäubungsmittel in dem Opel sicher. Der junge Mann war zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, sondern hatte nur die Erlaubnis zum Begleiteten Fahren ab 17 dabei. Diese wurde sichergestellt. Abschließend wurde dem Ostholsteiner eine Blutprobe entnommen.
Gegen ihn wird jetzt unter anderem wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, überhöhter Geschwindigkeit und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich am Freitagabend in Lübeck an der Lohmühle. Als eine Funkwagenbesatzung einen 23-jährigen Ostholsteiner auf einem Parkplatz einer großen Diskothek überprüfen wollte, fuhr dieser plötzlich mit überhöhter Geschwindigkeit an den eintreffenden Gästen vorbei und flüchtete mit quietschenden Reifen vor der Polizei. Auch hier nahmen die Beamten die Verfolgung auf, konnten den Audi A3 kurz darauf in der Fackenburger Allee stoppen. Der Fahrer sowie seine Mitinsassen standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Die Beamten stellten den Führerschein des 23-Jährigen sicher, untersagten die Weiterfahrt und ordneten die Entnahme einer Blutprobe an. Er muss sich nun wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, grob rücksichtslosem und verkehrswidrigem Verhalten sowie überhöhter Geschwindigkeit verantworten.