Eutin – Nachdem aktuell die Infektionszahlen wieder deutlich gestiegen sind, weist das Gesundheitsamt des Kreises Ostholstein nochmals ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin für Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, die Pflicht zu Absonderung (Isolation) besteht. Diese ist in der Allgemeinverfügung des Kreises vom 14.9.2021 vorgeschrieben.
Darin ist geregelt, dass positiv getestete Personen (PCR-Test oder Antigenschnelltest durch geschultes Personal) verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des Ergebnisses auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben haben und sich bis zum Ablauf der Verpflichtung ständig dort abzusondern und aufzuhalten (häusliche Isolation).
Gleiches gilt für Personen, die Kenntnis davon haben, dass sie nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) als enge Kontaktpersonen einzustufen sind, ausgenommen sind davon Genesene (bis 6 Monate nach Erkrankung beziehungsweise anschließend mit einer zusätzlichen Impfung) und vollständig Geimpfte. Bei engen Kontaktpersonen im Bereich der Kindertageseinrichtungen, Kinderpflegestellen und Schulen entscheidet das Gesundheitsamt nach Meldung im Einzelfall, ob und inwieweit eine Quarantäne erforderlich ist.
Der Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Isolations- beziehungsweise Quarantänepflicht generell für die Betroffenen automatisch und ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt gilt.
Insbesondere im Hinblick darauf, dass inzwischen erhebliche Lockerungen bei den Corona-Regeln, unter anderem auch in den Schulen durch teilweisen Wegfall der Maskenpflicht eingetreten sind, weist das Gesundheitsamt des Kreises eindringlich auf die vorgenannten Absonderungspflichten hin.
„Viele Menschen halten sich jetzt im Hinblick auf die kalte Jahreszeit wieder eher in Innenräumen auf, in denen das Infektionsrisiko naturgemäß größer ist. Viele der aktuellen Infektionen entstehen außerdem nach hiesigen Erkenntnissen im privaten Bereich, wo vermutlich die Absonderungs-, Abstands- und Hygiene-, und Lüftungsregeln inzwischen auch leider weniger beachtet werden. Nur wenn sich alle an diese Pflichten halten, kann die Infektionsrate in Ostholstein wieder effektiv gesenkt werden“, mahnt eindringlich Dr. Maria Kusserow, Leiterin des Fachdienstes Gesundheit.
Meldepflicht gilt weiter!
Weiterhin gilt auch, dass alle Personen, bei denen ein positiver PCR-Test, Antigenschnelltest oder ein enger Kontakt zu einem PCR bestätigten, positiven Fall bestand, dies mit ihren Kontaktdaten dem Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein unter buergertelefon-oh@kreis-oh.de oder, wenn dies nicht möglich ist, unter Telefon 04521 788-755 zu melden haben.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 30. November 2021. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Ostholstein bekannt gemacht und steht unter www.kreis-oh.de zur Verfügung. Dort sind auch weitere Informationen zum Corona-Virus zu finden.
Landrat appelliert daran, die Impfangebote zu nutzen
Landrat Reinhard Sager ruft erneut dazu auf, sich impfen zu lassen: „Nutzen Sie die Chance, sich bei Arzt-Praxen oder bei den offenen Impfaktionen und mobilen temporären Impfstellen impfen zu lassen. Dort sind sowohl Erst- und Zweitimpfungen möglich, ebenso aber auch Auffrischungsimpfungen in Anlehnung an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz möglich. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen!“
Aktuelle Informationen über die die jeweiligen Termine und Standorte der offenen Impfaktionen und mobilen temporären Impfstellen sowie über Arzt-Praxen, die Corona-Impfungen durchführen, sind auf den Seiten des Landes unter www.impfen-sh.de zu finden.