Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Ein alkoholisierter Fahrzeugführer kollidierte mit seinem Pkw Audi  in der Blankenseer Straße mit einem entgegenkommenden Pkw Kia und flüchtete anschließend zu Fuß in ein angrenzendes Waldstück. Bei dem Zusammenstoß am Sonnabendmorgen (28.8.) wurde die Fahrerin des Kia leicht verletzt. Der Audi-Fahrer kehrte während der Unfallaufnahme an den Unfallort zurück.

Gegen 5.20 Uhr fuhr eine 43-jährige Frau aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg mit ihrem Pkw Kia auf der Blankenseer Straße in Richtung Flughafen. In Höhe der Einmündung zum Fasanenring kam ihr auf ihrer Fahrspur ein Audi entgegen. Um eine frontale Kollision zu vermeiden, wollte die Fahrerin auf die linke Fahrspur ausweichen. Bevor dies gelang, stieß der Audi in die rechte Fahrzeugseite des Kia. Anschließend versuchte der Fahrer des Audi, ein 25-jähriger Mann aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg, sein Fahrzeug zu starten, um sich vom Unfallort zu entfernen. Als der Wagen nicht ansprang, flüchtete der Mann zu Fuß in ein angrenzendes Waldstück.

Die Frau wurde bei dem Unfall leicht verletzt und vor Ort von einem Rettungswagen medizinisch versorgt.

Während der Unfallaufnahme kehrte der Unfallverursacher zu seinem Fahrzeug zurück und räumte gegenüber den eingesetzten Beamten des 4. Polizeireviers ein, den Audi gefahren zu haben und vor der Fahrt Alkohol getrunken zu haben. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,54 Promille. Daraufhin wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Die Blutprobe wurde im weiteren Verlauf von einer Ärztin entnommen. Der Pkw Audi und die Oberbekleidung des Mannes wurden zum Zwecke der Beweissicherung beschlagnahmt. Weiterhin wurde der Führerschein beschlagnahmt. Der Mann wurde bei dem Unfall nicht verletzt.

Der Pkw Kia war nicht mehr fahrbereit und wurde durch ein Abschleppunternehmen von der Unfallstelle abtransportiert. Während der Dauer der Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge war die Blankenseer Straße voll gesperrt.

Der Unfallverursacher muss sich in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung verantworten.

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