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Bad Oldesloe – Bei einer regionalen Schwerpunktprüfung kontrollierten Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel am 17.8. 159 Arbeitnehmer verschiedener Logistikunternehmen in einem großen Paket-Verteilzentrum in Bad Oldesloe und stellten dabei 19 illegal Beschäftigte fest.

Die rund 120 Zöllnerinnen und Zöllner, die von Einsatzkräften der Polizei, Bundespolizei und Mitarbeitern der Ausländerbehörde sowie dem Technischen Hilfswerk unterstützt wurden, kontrollierten 159 sowohl direkt beim Verteilzentrum als auch bei Subunternehmen beschäftigte Lagerarbeiter und Werkbusfahrer.

Prüfungsschwerpunkte waren die Einhaltung des seit dem 1. Juli 2021 gültigen allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in Höhe von 9,60 Euro/Stunde, die Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Es wurden 19 afrikanische Staatsangehörige angetroffen, die keine gültigen Aufenthaltstitel besaßen. Gegen sie wurde ein Strafverfahren gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet. Einer von ihnen war von der Ausländerbehörde zur Festnahme ausgeschrieben. Zusätzlich besteht bei ihnen der Anfangsverdacht eines Mindestlohnverstoßes nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).

Ob noch weitere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz vorliegen, wird die sich anschließende umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfung ergeben.

Die Prüfungen dauern noch an.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt. (PM)

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