Sichergestellte Tabletten - am 25.7.2021 in Puttgarden (Foto: Zoll/oH)
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Puttgarden – Auf dem Fahrbahnhof Puttgarden haben Zollbeamte des Hauptzollamtes Kiel knapp 600.000 Stück Tabletten sichergestellt, die dem Arzneimittel- beziehungsweise dem Betäubungsmittelgesetz zuzuordnen sind.

Bei der Routinekontrolle am 25.7. stoppten sie einen Sprinter mit serbischem Kennzeichen. Der 41-jährige Fahrer gab an, von Kroatien kommend nach Schweden ausreisen zu wollen und händigte den Zöllnern einen CMR-Frachtbrief aus. Die Frage nach Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, verneinte er. Auf der Ladefläche des Fahrzeugs stellten die Beamten eine Palette mit zehn Kartons fest, deren stichprobenweise Kontrolle in Blistern verpackte Tabletten verschiedener Hersteller zum Vorschein brachte. Die sich anschließe vollständige Prüfung der Kartons brachte 590.970 Stück, teilweise in „loser Schüttung“, losen Blistern, Packungen oder Kartons verpackte, Tabletten zutage, die aufgrund ihrer enthaltenen Wirkstoffe alle dem Arzneimittelgesetz (AMG) und teilweise auch dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen.

Gegen den Fahrer wurde wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Den Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls hat der Haftrichter am Amtsgericht Lübeck abgelehnt, weil ihm die Einlassung des Beschuldigten, er sei nur der Fahrer des Lieferwagens gewesen und habe keine Kenntnis von dem Inhalt der Kartons gehabt, glaubhaft erschien.

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hamburg – Dienstsitz Kiel – im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck dauern an.

Zusatzinformation:

Trotz des freien Warenverkehrs und globalisierten Handels sind beim Im- und Export bestimmter Waren Einschränkungen zu beachten, die dazu dienen, gefährdete Bereiche besonders zu schützen. Diese Sonderreglungen, die sich sowohl aus nationalem wie auch aus europäischem Recht ergeben, können die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr verbieten oder beschränken (sogenannte Verbote und Beschränkungen). In bestimmten Fällen können Verbote als absolute Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote erlassen werden. Meist bestehen jedoch Beschränkungen in der Form, dass bestimmte Unterlagen wie beispielsweise Bewilligungen, Bescheinigungen, Zeugnisse oder Bestätigungen einer Behörde oder eines Organes erforderlich sind.

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