Eutin – Die bislang in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen im Kreis Ostholstein geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt mit Wirkung zum 14.6.2021. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises vom 4. Juni läuft aus und wird nicht verlängert.
„Die Infektionslage in Ostholstein hat sich in den letzten Tagen erheblich verbessert. Aktuell beträgt die 7-Tages-Inzidenz 1,5. Vor diesem Hintergrund haben wir uns, auch nach Rücksprache mit den betroffenen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet, dazu entschlossen, die Regelungen nicht fortzuführen“, erklärte Ostholsteins Landrat Reinhard Sager die Entscheidung.
Nicht zuletzt mit Blick auf die als besorgniserregend eingestuften Virusvarianten, vor allem der Variante Delta, sei es jedoch nach wie vor sinnvoll, auch im Freien überall dort eine Maske zu tragen, wo so viele Personen aufeinander treffen, dass die Abstände nicht eingehalten werden können, appelliert Sager an die Eigenveranwortung der Menschen. Dies entspricht den allgemeinen AHA+L-Regeln, wie sie etwa auch in § 2 Corona-BekämpfVO ihren Niederschlag gefunden haben.
Sollte sich die Infektionslage im Kreisgebiet jedoch wieder verschlechtern, wäre erneut über die Anordnung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nachzudenken.
Der Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass sich Pflichten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung allerdings auch direkt aus der Corona-BekämpfVO ergeben können – so zum Beispiel bei Wochenmärkten (§ 8 Abs. 4) oder anderen Veranstaltungen mit Marktcharakter (§ 5b Abs. 2). Diese Pflichten bleiben unabhängig von einer Entscheidung des Kreises bestehen.