Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung ist heute (17.5.) in Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Die neuen Regeln erlauben mit weitreichenden Lockerungen mehr Möglichkeiten für Freizeit- und Kulturangebote, Jugendarbeit und Sport, Beherbergungsangebote und Innengastronomie sowie neue Kontaktregeln in den Außenbereichen: Sie ermöglichen insbesondere außerhalb geschlossener Räume wieder mehr gemeinsame Aktivitäten.
Die 7-Tage-Inzidenz in Schleswig-Holstein liegt seit Januar deutlich unter 100 – aktuell steht der Wert bei 35,1. „Unser Bundesland hat sich stets streng an die Verabredungen der Ministerpräsidentenkonferenz gehalten, ebenso an den vereinbarten Stufenplan, der sowohl Öffnungen als auch restriktivere Maßnahmen im Fall steigender Inzidenzwerte vorsieht,“ sagte Ministerpräsident Daniel Günther. Deshalb könne der echte Norden nun einen weiteren Öffnungsschritt machen, der angesichts der Lage verantwortbar sei und in vielen Lebensbereichen wieder mehr Miteinander ermögliche. „Ich setze darauf, dass sich Einheimische und Urlauber an diese Regeln halten werden“, betonte der Ministerpräsident.
Die wichtigsten Neuregelungen:
Gelockerte Kontaktregelungen für private Treffen im Außenbereich: Insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten dürfen sich treffen. Im Innenbereich bleiben die bisherigen Kontaktregelungen gültig.
Veranstaltungen im Außenbereich sind in der Regel mit negativen Tests der Teilnehmenden und weiteren Auflagen möglich.
Bei Versammlungen außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 250 erhöht (bislang maximal 100).
Gaststätten dürfen unter Auflagen auch ihre Innenbereiche wieder öffnen: So müssen Gäste einen Testnachweis vorlegen, vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen Impfausweis oder -bescheinigung vorlegen. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume dürfen an einem Tisch nun grundsätzlich bis zu zehn Personen (aus zehn Haushalten) sitzen.
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen öffnen. So müssen Gäste bei der Anreise negative Tests vorweisen (maximal 48 Stunden alt bei Antigen-Schnelltest und PCR). Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden. Hinweis: in einer früheren Version unterschied sich die Frist für Antigen-Schnelltest und PCR-Test. Dies wurde angepasst.
Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel auf Campingplätzen oder in Freibädern) dürfen mit Ausnahme von Saunen und Whirlpools geöffnet werden.
Zusätzliche Außenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen können öffnen wie zum Beispiel Freizeitparks – für einen Besuch von Kultureinrichtungen im Innenbereich (Museen, Ausstellungen) sind negative Tests erforderlich.
Im Sport ist wieder mehr möglich: Im Innenbereich dürfen nun bis zu zehn Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung Sport treiben. Im Außenbereich ist dies mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen möglich. Das Schwimmen in Bahnen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken wird erlaubt. Es sind unter Auflagen wieder Wettkämpfe im Amateursport außerhalb geschlossener Räume möglich.
Die Ausflugsschifffahrt wird unter Auflagen zugelassen.
Außerschulische Bildungsangebote sind in den Außenbereichen (mit Auflagen) wieder als Präsenzangebote möglich.
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nunmehr draußen mit bis zu 20 Kindern stattfinden, in Innenbereichen mit bis zu zehn Kindern.
Bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden die möglichen Teilnehmerzahlen außerhalb geschlossener Räume auf maximal 250 erhöht (bislang 100).
Bestattungen beziehungsweise Trauerfeiern können im Außenbereich mit bis zu 100 Personen stattfinden (innen 50).
Die aktuelle Verordnung ist unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse veröffentlicht.
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Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI) binnen eines Tages 5.412 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Am Montag vor einer Woche lag der Wert bei 6.922. Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner sank bundesweit weiter, steht jetzt bei 83,1 (Vorwoche 119,1).
Im Lagebericht des RKI gibt es dazu einen Hinweis: „Aufgrund des Feiertags am 13. Mai ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass an Feier- und Brückentagen weniger Personen einen Arzt aufsuchen, wodurch auch weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden.
Deutschlandweit wurden den Angaben des RKI binnen 24 Stunden 64 neue Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 154 Tote.
Die Inzidenzwerte im Norden: Schleswig-Holstein 35,1; Hamburg 45,3; Mecklenburg-Vorpommern 58,2; Niedersachsen 59,1; Bremen 63,6.
In Schleswig-Holstein verzeichnet die Stadt Kiel mit 66,5 den höchsten Wert. Höhere Werte als am Vortag gibt es in Lübeck (43,9), in den Kreisen Plön (31,9) Dithmarschen (23,3), Ostholstein (21,9) sowie in Flensburg (13,3).
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Ein Besuch im zeiTTor, dem Museum der Stadt Neustadt in Holstein, ist ab heute (17.5.) nur noch mit negativem Corona-Testnachweis möglich. Trotz der Corona-Pandemie sind Gäste im zeiTTor herzlich willkommen. Ein erprobtes Hygienekonzept und weitgehende Schutzmaßnahmen ermöglichen auch weiterhin einen Besuch des Museums. Vorerst bis zum 2. Juni 2021 dürfen ausschließlich Gäste eingelassen werden, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises sind. Eine Ausnahme gilt nur für Kinder, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben. Aktuell sind die Sonderausstellung „Oh, eine Dummel!“ und Informationsbanner über die Versenkung der Cap Arcona am 3. Mai 1945 zu sehen. Organisiert wurden beide Ausstellungen von „Demokratie leben!“ und dem Kinder und Jugend Netzwerk Neustadt.
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Mehrere Ausschüsse des Kreistages Ostholstein tagen in dieser Woche. Heute, am Montag (17.5.), kommt der Ausschuss für Natur, Umwelt, Bau und Verkehr zusammen. Inhalte der Sitzung sind unter anderem Berichte zum Klimaschutz im Kreis Ostholstein sowie zu der aktuellen Entwicklung des ÖPNV.
Am Dienstag, 18.5., tagt der Ausschuss für Soziales, Sicherheit und Gesundheit. Der Ausschuss entscheidet über die Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen im Kreis Ostholstein. Auf der Tagesordnung steht ebenfalls ein aktueller Bericht über die Integration im Kreis Ostholstein.
Alle Ausschüsse beginnen um 17 Uhr und finden als sogenannte Hybrid-Sitzungen statt. Die Ausschussmitglieder nehmen zum Teil in Präsenz vor Ort oder per Videokonferenz teil.
Alle Sitzungen werden im Ostholstein-Saal der Kreisverwaltung durchgeführt. Interessierte Einwohner und Einwohnerinnen können die Sitzung im Kreishaus oder über einen Livestream im Internet (www.kreis-oh.de ) mitverfolgen.
Für alle Sitzungen besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen an den jeweiligen Ausschuss zu Beratungsgegenständen auf der Tagesordnung oder zu Selbstverwaltungs-angelegenheiten zu stellen. Die Fragen können vor Ort in der Sitzung gestellt oder per E-Mail an einwohnerfragestunde@kreis-oh.de gerichtet werden. Die Beantwortung erfolgt in der Sitzung.
Nähere Informationen und die vollständigen Tagesordnungen stehen im Kreistagsinformationssystem des Kreises Ostholstein zu Verfügung.
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Der Naturpark Holsteinische Schweiz e.V. lädt zu einer Hofführung mit Anna Stoltenberg auf dem Biolandbetrieb in Nehms ein. Sie steht unter dem Titel „Eine Nutztierarche: Wozu brauchen, halten und nutzen wir die alten Rassen?“ Termin: Freitag, 21.5./16.30 bis circa 18.30 Uhr. Der Hof Hohlegruft darf sich als Nutztierarche bezeichnen, da hier Angler-Sattelschweine, verschiedene alte Hühnerrassen und Noriker-Pferde leben. Doch warum brauchen wir die alten Nutztierrassen, wie können wir ihnen ein artgerechtes Leben ermöglichen und wie können wir sie erhalten?
Bitte wochentags anmelden unter 04521-7756540.
Abhängig von der dann geltenden Corona-Verordnung des Landes ist eine Verschiebung des Termins heute nicht auszuschließen.
Treffpunkt: Hof Hohlegruft, Hohlegrufterstraße 4, 23813 Nehms
Kosten: Erwachsene 6 Euro, Kinder 3 Euro, Familien 13 Euro
Die weiteren Teilnahmebedingungen sind unter www.naturpark-holsteinische-schweiz.de bei den
Naturpark-Veranstaltungen zu finden.