Landesregierung beschließt neue Regeln ab 17. Mai. Neue Kontaktregeln in den Außenbereichen, mehr Möglichkeiten für Freizeit- und Kulturangebote, Jugendarbeit und Sport, Beherbergungsangebote und Innengastronomie: Die Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit die in der vergangenen Woche angekündigten Öffnungsschritte umgesetzt. Die neuen Regeln, die insbesondere außerhalb geschlossener Räume wieder mehr gemeinsame Aktivitäten ermöglichen, gelten ab Montag, 17. Mai.
Ministerpräsident Daniel Günther: „Schleswig-Holstein hat seit Januar eine Sieben-Tage-Inzidenz, die deutlich unter 100 liegt. Aktuell ist der Wert bei 50. In der Tendenz sinkt diese Marke weiter. Unser Bundesland hat sich stets streng an die Verabredungen der Ministerpräsidentenkonferenz gehalten, ebenso an den vereinbarten Stufenplan, der sowohl Öffnungen als auch restriktivere Maßnahmen im Fall steigender Inzidenzwerte vorsieht.“ Deshalb könne Schleswig-Holstein nun einen weiteren Öffnungsschritt machen – „er ist angesichts der Lage verantwortbar und ermöglicht in vielen Lebensbereichen wieder mehr Miteinander. Ich setze darauf, dass sich Einheimische und Urlauber an diese Regeln halten werden“, so der Ministerpräsident gestern.
Die wichtigsten Neuregelungen:
– Gelockerte Kontaktregelungen für private Treffen im Außenbereich: Insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten dürfen sich treffen. Im Innenbereich bleiben die bisherigen Kontaktregelungen gültig.
– Veranstaltungen im Außenbereich sind in der Regel mit negativen Tests der Teilnehmenden und weiteren Auflagen möglich.
– Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel auf Campingplätzen oder in Freibädern) dürfen mit Ausnahme von Saunen und Whirlpools geöffnet werden.
– Bei Versammlungen außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 250 erhöht (bislang maximal 100).
– Gaststätten dürfen unter Auflagen auch ihre Innenbereiche wieder öffnen: So müssen Gäste einen Testnachweis vorlegen, vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen Impfausweis oder -bescheinigung vorlegen. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume dürfen an einem Tisch nun grundsätzlich bis zu zehn Personen (aus zehn Haushalten) sitzen.
– Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen öffnen. So müssen Gäste bei der Anreise negative Tests vorweisen (maximal 24 Stunden alt beim Antigen-Schnelltest /48 Stunden bei PCR). Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden.
– Die Ausflugsschifffahrt wird unter Auflagen zugelassen.
– Zusätzliche Außenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen können öffnen wie zum Beispiel Freizeitparks – für einen Besuch von Kultureinrichtungen im Innenbereich (Museen, Ausstellungen) sind negative Tests erforderlich.
– Im Sport ist wieder mehr möglich: Im Innenbereich dürfen nun bis zu zehn Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung Sport treiben. Im Außenbereich ist dies mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen möglich. Das Schwimmen in Bahnen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken wird erlaubt. Es sind unter Auflagen wieder Wettkämpfe im Amateursport außerhalb geschlossener Räume möglich.
– Außerschulische Bildungsangebote sind in den Außenbereichen (mit Auflagen) wieder als Präsenzangebote möglich.
– Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nunmehr draußen mit bis zu 20 Kindern stattfinden, in Innenbereichen mit bis zu 10 Kindern.
– Bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden die möglichen Teilnehmerzahlen außerhalb geschlossener Räume auf maximal 250 erhöht (bislang 100).
– Bestattungen beziehungsweise Trauerfeiern können im Außenbereich mit bis zu 100 Personen stattfinden (innen 50).
Die Verordnung wird veröffentlicht im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
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Corona-Zahlen sinken weiterhin. Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI) binnen eines Tages 14.909 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Vor einer Woche lag der Wert bei 18.034. Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner lag laut RKI am Mittwochmorgen bundesweit bei 107,8 (Vortag 115,4; Vorwoche 132,4).
Die Sieben-Tage-Inzidenzwerte im Norden liegen durchgängig unter den Vortagswerten: Schleswig-Holstein 49,0; Hamburg 67,0; Mecklenburg-Vorpommern 77,9; Niedersachsen 78,2; Bremen 90,0.
Den höchsten Wert in Schleswig-Holstein verzeichnet weiterhin die Stadt Kiel mit 87,1.
In der Hansestadt Lübeck stieg der Wert von 51,3 auf 54,0 und in Ostholstein fiel er von 46,9 auf 39,9.
Die Kreise Herzogtum Lauenburg (79,3), Stormarn (66,8), Pinneberg (54,1) und Plön (31,9) verzeichnen einen leichten Anstieg gegenüber dem Vortag.
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Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gehen am 17. Mai wieder in den Präsenz- und Wechselunterricht. Die Gastronomie darf am 23.Mai öffnen, dann folgen Einzelhandel, Kosmetikstudios und Hotels. Das ist das Ergebnis des Gesprächs der Landesregierung mit Vertretern von Kommunen und Verbänden am Dienstagabend.
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Zum Internationalen Tag der Pflege – heute am 12. Mai – fordert Lübecks Gleichstellungsbeauftragte Elke Sasse, die Situation professioneller und privat Pflegender endlich zu verbessern. Sowohl in der professionellen als auch in der privaten Pflege von Angehörigen arbeiten überwiegend Frauen. „Die Situation beider Gruppen muss dringend verbessert werden“, fordert Lübecks Gleichstellungsbeauftragte. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Lübeck wurden 2019 zu Hause versorgt durch 4.232 pflegende Angehörige. Petra Schmittner, Mitarbeiterin im Frauenbüro, erläutert: „Konkret pflegten 2.821 Frauen und 1.411 Männer in Lübeck Angehörige zu Hause.“
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Eutin präsentiert neue Stadtentwicklungszeitung. Zum Tag der Städtebauförderung am 8. Mai ist die neue Stadtentwicklungszeitung der Kreisstadt erschienen. Gemeinsam mit mehr als 400 Städten macht Eutin mit bei der bundesweiten Aktion. Die Zeitung wurde an 10.000 Haushalte in Eutin verteilt.
In der Ausgabe geht es um nachstehende Themen:
– Die Königstraße wird saniert: zu Besuch bei den Anliegern
– Das neue Hotel an der Stadtbucht
– Schwerpunkt Städtebauförderung. Halbzeitbilanz nach 8 Jahren: Die Stadt ist schöner geworden
– Der Wettbewerb für die neue Freilichttribüne im Schlossgarten
Außerdem berichtet Bürgermeister Carsten Behnk über weitere aktuelle Projekte und Vorhaben in der Stadt im Interview. Erstmals ist die Stadtentwicklungszeitung auch im neuen Corporate Design mit neuen Logo, Schrift, Look und Farbgebung erschienen.
Die Ausgabe gibt es auch digital – auf der Homepage unter www.eutin.de/Stadtentwicklung/Stadtsanierung
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Neue Landesverordnung regelt Badebetrieb. Mit der „Landesverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen“ hat das Innenministerium für alle eingerichteten und betriebenen Badestellen im Land einheitliche Vorgaben entwickelt. Das Kabinett hat der Verordnung gestern (11. Mai) zugestimmt. Sie wurde in enger Abstimmung unter anderem mit den Kommunalen Landesverbänden, der DLRG und der DRK-Wasserwacht entwickelt.
„Ich danke allen Beteiligten für die gute, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Uns war es wichtig, dass wir diese Verordnung gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort entwickeln, die sie mit Leben füllen und die Badesicherheit sicherstellen werden. Mit der Landesverordnung haben wir jetzt einheitliche Vorgaben, an denen sich die Betreiberinnen und Betreiber von Badestellen orientieren können. Ich bin überzeugt davon, dass wir damit die Sicherheit beim Badebetrieb in Schleswig-Holstein auf dem bisherigen hohen Niveau weiterentwickeln“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Durch die Verordnung würden jetzt Standards gesetzt, die für das ganze Land als Orientierung dienten. Nach einer Einzelfallprüfung vor Ort gebe es jetzt klare Maßstäbe, wie die Badesicherheit gewährleistet werden müsse.
Dabei geht es beispielsweise um die Frage, ob ein Beobachtungsturm vorhanden sein muss, um die Anzahl der einzusetzenden Aufsichtspersonen, um die Verfügbarkeit von Rettungsbooten, um die Beflaggung und Sichtbarkeit der bewachten Strandabschnitte oder die notwendigen Rettungsmittel, wie beispielsweise einen Wurfsack mit Rettungsleine oder eine Rettungsboje.
Die neue Verordnung wird am 10. Juni im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt am Folgetag in Kraft.
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Verstärkte polizeiliche Maßnahmen am Himmelfahrtstag. Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird nach eigenen Angaben ihre Präsenz am Himmelfahrtswochenende deutlich sichtbar erhöhen. „Die Polizistinnen und Polizisten werden mit Augenmaß und dem nötigen Fingerspitzengefühl vorgehen und dabei auf den Dialog mit der Bevölkerung setzen, wo nötig aber auch konsequent durchgreifen. Ihr Handeln ist grundsätzlich von der Betrachtung des Einzelfalls abhängig. Insbesondere an den touristischen Hotspots werden wir weiterhin die Einhaltung der Abstandsgebote prüfen und hier erforderlichenfalls einschreiten. Wichtig ist, dass weiterhin Ansammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen zu beachten sind. Insofern einzelne Kreise, Städte oder Gemeinden ergänzend örtliche Zugangsbeschränkungen erlassen, werden wir die kommunalen Sicherheitspartner bei Bedarf auch hier unterstützen.
Für den Himmelfahrtstag rufen wir eindringlich dazu auf die geltenden Vorschriften zu beachten. Bollerwagentouren im Freundeskreis, exzessiver Alkoholkonsum und Gruppenansammlungen sind nicht mit den geltenden Regeln vereinbar.
Bei entsprechenden Feststellungen wird die Polizei einschreiten und mit den gebotenen Maßnahmen agieren. Dies kann auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Platzverweise und sogar Ingewahrsamnahmen beinhalten“, heißt es weiter in einer Mitteilung der Landespolizei.
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Kursangebot der Kreativ-Werkstatt-Scharbeutz: Vogeltränke aus Beton – Kurs Nr.: P-305211 – Montag, 17.5. von 18 Uhr bis 21 Uhr.Dozentin: Isabell Tatusch -Eine individuell gestaltete Vogeltränke erfreut nicht nur die Vögel: Eigene Ideen verwirklichen und in einer Gruppe Gleichgesinnter einen entspannten Abend beim Klönschnack haben. Gearbeitet wird mit Knetbeton. – Teilnehmergebühr: 35 Euro –Die Materialkosten von 15 Euro werden direkt im Workshop entrichtet, dieser findet in derKreativ-Werkstatt-Scharbeutz in Pönitz statt.Anmeldung unter Telefon 04521-793118/0176-56972561, Mail an info@vhs-suesel.de, oderunter https://www.vhs-sh.net/vhs-suesel/P-305211
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Die Handballer des VfL Lübeck-Schwartau erwarten in der 2. Bundesliga den TuS N-Lübbecke. Nach der deutlichen Niederlage in Konstanz wollen die Lübecker im Heimspiel gegen den Tabellenzweiten „ein anderes Gesicht zeigen“. Das von Verletzungen geplagte VfL-Team wurde in der vergangenen Woche zusätzlich von einer Erkältungswelle geschwächt. Beim Auswärtsspiel in Konstanz musste der VfL dann eine empfindliche Niederlage einstecken. „Natürlich war das bitter“, sagt Trainer Piotr Przybecki. „Ich will die verletzten und kranken Spieler aber nicht als Ausrede für unsere Leistung gelten lassen. Wir können und müssen besser spielen, das wissen wir.“ Weiterhin verzichten muss der VfL-Coach auf Jan Schult, der sich nach seinem Muskelfaserriss noch im Aufbautraining befindet. Auch Thees Glabisch (Reha) und Dennis Klockmann (Meniskus-OP) stehen nicht zur Verfügung. Der vom Drittligisten SGSH Dragons verpflichtete Julian Borchert wird dafür erstmals im Kader des VfL stehen. Anwurf ist heute in der Lübecker Hansehalle um 19.30 Uhr. Die Vorberichterstattung im Livestream beginnt bereits um 19:15 Uhr. Die Partie kann wie immer bei Sportdeutschland TV und auf vfl-tv.com verfolgt werden.