Eutin – Der Kreis Ostholstein hat eine neue Allgemeinverfügung zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Alkoholverbot in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen erlassen.
Diese Allgemeinverfügung gilt ab 10.5.2021, 0 Uhr. Sie tritt mit Ablauf des 16.5.2021 außer Kraft. Eine Verlängerung ist möglich.
Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes dar.
Diese Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen vom 10.4.2021.