Kiel – Die Landesregierung hat die aktuelle Corona-Verordnung angepasst. Damit dürfen ab Montag unter anderem Friseursalons wieder öffnen – unter strengen Auflagen.
Mit ihrem Beschluss bringe die Landesregierung „auf den Weg, was sie angekündigt hat“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther im Anschluss an die Sitzung des Kabinetts. Dort hatten sich die Koalitionspartner auf Erleichterungen in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsbereichen geeinigt. Günther sprach von „verantwortbaren“ Öffnungsschritten.
Friseure dürfen wieder öffnen
Ab dem 1. März sollen sogenannte elementare körpernahe Dienstleistungen wieder möglich sein, auch wenn diese nicht medizinisch oder pflegerisch notwendig sind. Damit dürfen beispielsweise Friseursalons und Nagelstudios mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Dazu zählen unter anderem die Erhebung von Kontaktdaten sowie das Tragen von medizinischen Masken. Darüber hinaus sollen Blumenläden, Gärtnereien und Gartenbaucenter wieder öffnen dürfen – dies gilt auch für räumlich getrennte Gartenabteilungen von Baumärkten.
Sport und Freizeitgestaltung ermöglichen
Ab Montag dürfen auch Sportanlagen wieder geöffnet werden, dazu zählen auch Fitness-Studios. Schwimm- und Spaßbäder müssen allerdings geschlossen bleiben. In den Sportanlagen gelten weiterhin die bestehenden Kontaktbeschränkungen – es ist also nur erlaubt, alleine oder gemeinsam mit den Personen seines eigenen Haushaltes Sport zu treiben. Zuschauer dürfen die Anlagen nicht betreten. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum.
Nach den Plänen der Landesregierung sollen auch andere Freizeitangebote wieder öffnen dürfen, so zum Beispiel die Außenbereiche von Tierparks, Wildparks, Aquarien, Angelteichen und Zoos. Voraussetzung dafür sind entsprechende Hygienekonzepte. So müssen die Betreiber die Besucherzahl auf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkehrsfläche begrenzen und die Kontaktdaten der Gäste erfassen.
Auch das Kranen und Slippen von Booten soll unter Auflagen wieder möglich sein, ebenso wie Einzelkurse zur Hundeausbildung im Freien.
Berufliche Qualifizierungen werden gestattet
Zwingend erforderliche berufliche Qualifizierungen – beispielsweise Unterrichtungen für Wachpersonal – sollen ebenfalls wieder möglich sein, sofern eine Online-Prüfung rechtlich nicht zulässig ist.
Ausnahmen in Hochinzidenz-Gebieten
Angesichts des hohen Infektionsgeschehens im nördlichen Landesteil, in der Stadt Flensburg und im Kreis Schleswig-Flensburg, werden die Kommunen dort andere Regelungen per Allgemeinverfügung aufstellen.