Eutin – Der Kreis Ostholstein hat aufgrund der vom Land beschlossenen Anpassungen der Corona-Verordnungen und der Änderung des Erlasses zur Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger drei neue Allgemeinverfügungen erlassen:
1. Die Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner vom 27.01.2021 wird aufgehoben. Die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innen- und Außenbereichen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind in die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 aufgenommen worden.
2. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen wird per Allgemeinverfügung bis zum 28.2.2021 verlängert.
3. Mit der Allgemeinverfügung über die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger vom 21.2.2021 setzt der Kreis Ostholstein den Erlass des Landes um. Die Test- und Nachweispflichten werden dahingehend verschärft, dass ab Montag, 22.2.2021 Grenzpendler und Grenzgänger bei jeder Einreise den Nachweis über ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis haben müssen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bislang reichte ein negatives Testergebnis pro Kalenderwoche.
Die Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Kreises bekannt gemacht.